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Sicht in den Chorraum der St. Ursen-Kathedrale mit dem Altar am Dienstag, 4. Januar 2011 in Solothurn. Auf die Kathedrale wurde ein Brandanschlag veruebt. Der durch die Brandstiftung entstandene Sachschaden im Innern der St. Ursen-Kathedrale ist beträchtlich. Der Altar und der darunter liegende Teppich sind stark beschädigt.
Legende: Der Brandstifter hatte am 4. Januar den Altar der St. Ursen-Kathedrale in Solothurn in Brand gesteckt. Keystone

Aargau Solothurn St. Ursen-Brandstifter bleibt vorerst in Haft

Der Mann, der 2011 einen Brandanschlag auf die St. Ursen-Kathedrale in Solothurn verübt hatte, bleibt vorerst hinter Gittern. Das bestätigen inzwischen alle involvierten Quellen. Ob der Brandstifter auch verwahrt wird, muss das Bundesgericht erst noch entscheiden.

Der Brandstifter der St. Ursen-Kathedrale von Solothurn wird nicht in die Freiheit entlassen. Jedenfalls noch nicht. Das erklärte zuerst sein Verteidiger auf Anfrage von SRF. Inzwischen ist die Meldung vom Bundesgericht, dem Obergericht und der Solothurner Staatsanwaltschaft bestätigt worden.

Über Verwahrung ist noch nicht entschieden

Das Bundesgericht hat allerdings noch nicht entschieden, ob der Brandstifter verwahrt wird oder ob er endgültig frei kommt. Dafür will das Bundesgericht zuerst die schriftliche Begründung des jüngsten Urteils sehen. Verteidiger Valentin Landmann sagt: «Bis das entschieden werden kann, muss der Mann in Haft bleiben.»

Konkret hat das Bundesgericht mit einer superprovisorischen Verfügung dafür gesorgt, dass der Mann bis zum Urteil in diesem Fall in Haft bleiben kann. Die Beschwerde der Solothurner Staatsanwaltschaft hat damit aufschiebende Wirkung erhalten.

Obergericht hatte Freilassung verlangt

Die Vorgeschichte ist kompliziert: 2011 hatte das Amtsgericht den unauffällig wirkenden Rentner wegen Brandstiftung, mehrfacher Störung des Bahnverkehrs sowie Drohung und Schreckung der Bevölkerung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Das Gericht hatte auch eine stationäre therapeutische Massnahmen angeordnet. Der Mann weigerte sich jedoch hartnäckig, sich therapieren zu lassen.

2015 ordnete das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft nachträglich eine Verwahrung an. Das Obergericht hatte am Freitag hingegen anders entschieden: Die Beschwerdekammer des Obergerichts sah die Voraussetzungen für die nachträglich angeordnete Verwahrung als nicht erfüllt an.

Der Schweizer habe bei der Brandstiftung in Solothurn und bei einer früheren Störung des Zugbetriebs im Bahnhof Olten-Hammer nicht Leib und Leben von Menschen gefährdet, hiess es bei der mündlichen Urteilsbegründung.

Dauer der Haft ist noch unbekannt

Das Obergericht ordnete deshalb an, der Mann sei bis am Mittwoch aus der Haft zu entlassen. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen beim Bundesgericht interveniert. Dieses hat nun also eine erste, provisorische Entscheidung gefällt. Rückschlüsse auf das eigentliche Urteil zum Thema Verwahrung lassen sich aus diesem aktuellen Entscheid aber keine ziehen.

Wann das Bundesgericht über die Verwahrung des Brandstifters entscheiden wird, und wie lange dieser folglich vorsorglich in Haft bleibt, ist nicht bekannt.

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