Am 4. Januar 2011 legte ein heute 65-jähriger Mann in der Solothurner St. Ursen-Kathedrale Feuer. Er schüttete mehrere Liter Benzin über den Altar und zündete ihn an. Der Sachschaden betrug mehrere Millionen Franken.
Bereits zuvor war der Mann straffällig geworden. Er hatte versucht, in Olten einen Zug entgleisen zu lassen. Zudem stiess er wiederholt Drohungen aus gegen die SBB.
Andere Möglichkeiten als Verwahrung
Für diese Taten verurteilte das Amtsgericht Solothurn-Lebern den Brandstifter zu 14 Monaten Gefängnis, aufgeschoben zugunsten einer stationären Therapie. Dieser verweigerte sich der Mann aber, der Kanton Solothurn beendete die Massnahme im Sommer und forderte eine Verwahrung. Seitdem befindet sich der Täter in Sicherheitshaft.
Das Amtsgericht hat beim Prozess aber auch andere Varianten, als eine Verwahrung auszusprechen oder den Brandstifter frei zu lassen. Es könnte erneut eine Therapie anordnen, heisst es beim Gericht auf Anfrage. Zum Beispiel wenn das neue psychiatrische Gutachten zu dieser Empfehlung kommt.
Wenn das Amtsgericht Solothurn-Lebern den Mann nicht verwahren will und auch keine neue Therapie anordnet, dann wird er aber nicht unbedingt auf freien Fuss gesetzt. Bei einem Weiterzug vor die nächste Instanz würde der Brandstifter in Sicherheitshaft genommen, bis ein Gericht innerhalb fünf Tagen über das weitere Vorgehen entscheidet.