Auf diesen Entscheid war lange gewartet worden. Seit Jahren schon fragen sich Hausbesitzer in der Stadt Solothurn, ob ein Fernwärmezwang für gewisse Quartiere zulässig ist oder nicht.
2010 hatte der Gemeinderat der Stadt Solothurn den Masterplan Energie und damit einen Fernwärmezwang beschlossen. Demnach müssen Grundeigentümer in bestimmten Stadtgebieten bei Neubauten oder neuen Heizungen ab 10 Kilowatt zwingend Fernwärme nutzen. Ausser, sie finden eine andere erneuerbare Energie, die günstiger ist.
Regierung weist Beschwerden auf ganzer Linie ab
Die Firma «Regio Energie», die der Stadt gehört, hatte daraufhin begonnen, kilometerlange Fernwärme-Leitungen in Solothurn zu verbauen. Zugleich begann aber auch ein juristischer Kampf. Vier Grundeigentümer machten Beschwerde gegen den vom Gemeinderat beschlossenen Erschliessungsplan, und eine Einwohnerin reichte bei der Kantonsregierung eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Stadt ein.
Nun hat die Regierung also entschieden:
- Die Eigentumsgarantie werde durch den Fernwärmezwang nicht verletzt. Es werde ja kein Grundeigentum entzogen. Es handle sich nur um einen leichten Eingriff , wie bei vielen anderen Bauvorschriften, z.B. in welchem Quartier welche Dachform zulässig ist.
- Das kantonale Energiegesetz sehe ausdrücklich vor, dass Gemeinden für bestimmte Gebiete die Energieversorgung regeln, indem bestimmte Energieträger vorgeschrieben werden können.
- Die Nutzung ohnehin vorhandener Wärme als Energieträger stehe «zweifelsfrei im öffentlichen Interesse ». Auch ein Anschlusszwang sei von öffentlichem Interesse. Damit werde sichergestellt, dass sich die Investition des Gemeinwesens amortisiere.
- Die staatliche Intervention in die Eigentumsfreiheit sei verhältnismässig . Der bestimmungsgemässe Gebrauch eines Grundstücks werde weder verunmöglicht noch stark erschwert.
- Die personellen Verknüpfungen zwischen Gemeinderat und Regio Energie (Stadtpräsident Kurt Fluri ist von Amtes wegen Verwaltungsratspräsident der Firma) seien « verfahrensrechtlich unbedenklich und übrigens in der kleinräumigen Schweiz auch nicht zu verhindern».
Ob die Beschwerdeführer das Machtwort der Kantonsregierung akzeptieren, ist noch nicht klar. Sie haben 10 Tage Zeit, dieses anzufechten. Einer der Beschwerdeführer zeigt sich gegenüber SRF sehr enttäuscht und überlegt sich, bis vor Bundesgericht zu gehen. Er findet es ungerecht, dass sein Quartier zu Fernwärme gezwungen wird und andere Quartiere nicht.
Man werde zumindest versuchen, eine Fristerstreckung zu erreichen, meint ein anderer Beschwerdeführer. Er bekundet Mühe mit der nur zehntägigen Frist, nachdem sich die Regierung anderthalb Jahre Zeit gelassen habe, die Beschwerden zu behandeln.
Regierung liess sich mehr Zeit als erlaubt
Tatsächlich brauchte die Regierung lange, um in diesem Fall einen Entscheid zu fällen. Eine Aufsichtsbeschwerde muss sie eigentlich innerhalb eines Jahres beantworten. Weil sie in diesem Fall deutlich länger brauchte, sah sich die Regierung 2015 ihrerseits mit einer Beschwerde beim Kantonsrat wegen Verschleppens konfrontiert.
Die kantonsrätliche Justizkommission, welche diese Beschwerde einer Stadt-Solothurnerin behandelte, zeigte aber Verständnis für die Regierung und sah von einer Rüge ab, wie Präsident Daniel Makuth gegenüber SRF bestätigt.