Die Ausschreibung für das vom Stadtrat Laufenburg beantragte Arealverbot im Amtsblatt des Kantons ist der Endpunkt einer längeren Auseinandersetzung. Immer wieder kamen dem Stadtrat in den letzten Monaten Klagen von Anwohnern der Burgmatt zu Ohren.
Diese beschwerten sich über Lärm, über Jugendliche, die auch um Mitternacht noch Fussball spielten. Oder über Jugendliche, die zu Unzeiten noch laut Musik hörten auf der Schulanlage Burgmatt. Es blieb nicht beim Lärm. Ab und zu wurde die Anlage auch beschädigt. So wurde unter anderem ein Pingpong-Tisch zerstört.
Patrouillen nützen nichts – nun braucht es andere Lösungen
Im Oktober beschloss der Stadtrat private Sicherheitsleute auf Patrouille zu schicken. Der Erfolg war mässig, die Klagen der Anwohner hörten nicht auf. «Wir haben es zuerst mit einfachen Massnahmen probiert», sagt Stadtschreiber Walter Marbot. «Wir haben Tafeln montiert mit dem Hinweis, dass am Abend und am Sonntag Lärm verboten ist. Aber die Tafeln wurden mutwillig heruntergerissen.»
Der Stadtrat will nun eine Massnahme, die polizeilich auch durchgesetzt werden kann. Er beantragt ein richterliches Arealverbot für das Schulhaus Burgmatt und die Schulhausplätze Ost und Nord. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen darf die Anlage nicht betreten werden. Von Montag bis Freitag gilt das Arealverbot von 20 bis 7 Uhr.
Verboten sind das Rauchen, der Konsum von Alkohol, das Erzeugen von Lärm und «die nicht ordnungsgemässe Abfallentsorgung». Auch mit Velos und Mofas darf man die Plätze nicht befahren.
Eine ziemlich drakonische Massnahme. Sie trifft auch Buben, die am Samstagnachmittag Fussball spielen wollen. Oder Mütter, die mir ihren Kindern auf dem Platz verweilen wollen. Stadtschreiber Walter Marbot hat keine Freude am Arealverbot: «Es ist aber heute leider schwierig, über solche Dinge zu diskutieren. Sie sehen nicht ein, dass es ein Problem gibt mit den Anwohnern. Deshalb müssen wir jetzt das Verbot einführen.»
Das Arealverbot ist im aktuellen Amtsblatt des Aargaus ausgeschrieben. Sollten während einer Frist von 30 Tagen keine Einwendungen vorgebracht werden dagegen, tritt das Verbot in Kraft.