Wer im Juni die Steuererklärung noch nicht abgegeben hatte, erhielt eine erste Mahnung. Die Zweite sandte die Gemeinde dann Ende August. Zugleich drohte man Betroffenen mit einer Busse, falls sie die neu gesetzte Frist wieder verpassen. Über 10'000 Aargauerinnen und Aargauer liessen diese verstreichen.
Saftige Bussen
Bis zu 10'000 Franken müssen die manche bezahlen. Ein aktuelles Beispiel ist dabei die Gemeinde Würenlos. Drei Einwohner erhielten diese Maximalstrafe. Die Busse wird nach dem steuerbaren Einkommen bemessen und erhöht sich zusätzlich, wenn der Verzeigte ein Wiederholungstäter ist.
Die Steuern haben sich aber wegen der Busse keineswegs erledigt. Das Gegenteil ist der Fall. Die Gemeinde schätzt bei diesen Einwohnern nämlich das steuerbare Einkommen ein. Deshalb kann es sein, dass der Betroffene mehr Steuern bezahlt als, dass er eigentlich müsste.
Die Gemeinde gibt dem Einwohner dann noch eine letzte Chance. Innerhalb von 30 Tagen kann er seine Steuererklärung noch nachreichen, wenn er gemäss seinem korrekten Einkommen besteuert werden will. Die Busse muss aber trotzdem bezahlt werden.