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Aargau Solothurn Strafe verbüsst, aber zu gefährlich: Täter bleibt eingesperrt

Über 30 Mal stach ein Mann 2002 auf eine Prostituierte ein und tötete die Frau in Egliswil. Nach 13 Jahren im Gefängnis wird der Täter nicht freigelassen. Das Bundesgericht bestätigt ein Urteil des Bezirksgericht Lenzburg. Der Mann verbleibt in einer stationären Therapie.

Grüne Gefängnistüren.
Legende: Auch nach 13 Jahren Freiheitsstrafe kommt ein Mann nicht frei, der in Egliswil eine Prostituierte getötet hatte. (Symbolbild) SRF

Die ambulante Therapie des wegen vorsätzlicher Totüng verurteilten Mannes sei zu Recht in eine stationäre Massnahme umgewandelt worden, findet das Bundesgericht.

Vor dem Tötunsgdelikt in Egliswil hatte der Mann die Prostituierte finanziell unterstützt. Durch die hohe Summe - rund 100'000 Franken - erhoffte er sich, dass die Frau eine Beziehung mit ihm eingehen würde.

Hohe Rückfallgefahr

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Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil das hohe Rückfallrisiko des Mannes. Er hatte noch während des Strafvollzugs heimlich versucht, Kontakt zu Prostituierten herzustellen.

Ausgehend vom psychiatrischen Gutachten dürfe davon ausgegangen werden, dass sich der Mann wieder in eine vergleichbare Beziehungskonstellation bringen könnte wie zum Zeitpunkt seiner Tat, ohne dies selbst zu erkennen, so die Lausanner Richter.

Das Risiko sei gross, dass er sich in Situationen hinein manövriere, in denen er wieder der Unterlegene sei. Dies könne dazu führen, dass er sich erneut ausnutzen lasse, ohne die von ihm erhoffte Gegenleistung zu erhalten.

Wie aus dem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, besteht die Risikokonstellation beim Verurteilten aus einem Zusammenspiel von eingeschränkten psychischen Fähigkeiten, einer grossen emotionalen und sexuellen Bedürftigkeit und sowie einem geringen sozialen Urteilsvermögen.

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