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Aargau Solothurn Strafverfahren gegen Wohler Gemeindeammann

Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat gegen den Gemeindeammann von Wohlen, Walter Dubler, von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Hintergrund des Verfahrens sind zu hohe Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse des Ammans.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat das Verfahren von sich aus eröffnet. «Zum jetzigen Zeitpunkt liegt keine Anzeige vor», sagte Sandra Zuber, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft gegenüber Radio SRF. Beim Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung handle es sich um ein Offizialdelikt. Ob weitere Tatbestände hinzukommen, wird nun geprüft.

Dokumente beschlagnahmt

Die Staatsanwaltschaft habe am Mittwochnachmittag auf der Gemeindeverwaltung Wohlen diverse Dokumente beschlagnahmen lassen. Diese Beweismittel würden nun gesichtet, erklärte Zuber weiter. Zudem werde die Staatsanwaltschaft verschiedene Personen befragen, unter anderem den Beschuldigten selber. Es gelte aber nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Der parteilose Gemeindeammann von Wohlen wird besonders von der SVP schon länger kritisiert. Der Einwohnerrat hatte Dubler auf Anfang 2014 den Lohn gekürzt. Das Jahressalär wurde um rund 28'000 Franken auf 188'770 Franken reduziert.

Die Beiträge in die Pensionskasse des Gemeindeammanns wurden trotzdem auf der Basis des höheren Lohnes bezahlt. Es geht dabei um rund 4200 Franken. Dubler musste zugeben, dass er darüber eigenmächtig entschieden hatte.

Dubler hat Fehler eingeräumt

Dubler räumte ein, dass dies ein Fehler gewesen sei. Er habe habe den Betrag zurückbezahlt. Es sei eine Pendenz, die nicht aufgearbeitet worden sei. Er habe es versäumt, dem Gesamtgemeinderat einen entsprechenden Antrag zu stellen.

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