Am 21. Januar hat der Aarauer Einwohnerrat «Ja» gesagt, zu den Strassen zwischen den Gleisen und dem neuen Stadion. Dagegen hat ein Einwohner Beschwerde eingelegt. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton die Beschwerde prüfen muss. Heisst dieser die Beschwerde gut, muss das Volk über die Strassen abstimmen.
Der Knackpunkt: Für den Einwohnerrat sind die Strassen zwischen den Bahnschienen und dem neuen Stadion drei verschiedene Abschnitte. Diese kosten zwischen 1,5 und fast drei Millionen Franken. Bei diesen Summen kann der Einwohnerrat noch in Eigenregie entscheiden.
Für den Beschwerdeführer dagegen sind die Strassen ein Projekt mit Gesamtkosten von sieben Millionen Franken. Damit wäre klar, dass die Stimmbürger darüber entscheiden müssten. Der Einwohnerrat kann in Eigenregie nur sechs Millionen für ein Projekt ausgeben.
Der Kanton konnte noch nicht sagen, bis wann er über die Beschwerde entscheidet.