Nachdem die Gemeinden Niederrohrdorf, Reinach und Spreitenbach auf dem juristischen Weg auch vor dem Bundesgericht scheiterten, suchten sie einen anderen Weg, den über die Politik. Mittels einer Motion wollten sie den Kanton zum Einlenken zwingen und schliesslich überwies der Grosse Rat die Motion knapp und befand somit: Die Gemeinden sollen bei der Wahl ihrer Betreibungssoftware freie Hand haben.
Obergericht lenkt ein
Wie die Gemeinde Niederrohdorf nun mitteilt, hat das Aargauer Obergericht kürzlich eingelenkt und lässt jetzt wieder eine freie Wahl der Software zu. Der Geschäftsleiter der Gemeinde Niederrohrdorf Hugo Kreyenbühl freut sich: «Wir sind sehr zufrieden, dass wir dem Zwang zur Anschaffung einer teuren Einheitssoftware nicht nachkommen müssen».
Die Software, welche der Kanton einsetzen wollte, kostet rund 40'000 Franken. Das sei zu viel argumentierten die Gemeinden, ausserdem zeigten sie sich überzeugt, dass sie mit ihrer bisherigen Softwarelösung besser fahren.
Einheitssoftware sehr verbreitet
Das Obergericht, welches den Gemeinden die Einheitssoftware vorschrieb, hat wenig Verständnis für die drei Gemeinden. «125 der 128 Betreibungsämter haben die Software problemlos eingeführt», sagt Gerichtssprecherin Nicole Payllier. Sie betont, dass die Aufsichtsbehörde der Betreibungsämter in einer einheitlichen Lösung viele Vorteile sehe.
Eine einheitliche Softwarelösung sei zum Beispiel sinnvoll, weil Mitarbeiter bei Wechseln zwischen Ämtern nicht ein ganz neues System erlernen müssten. Ausserdem sei es bei den regelmässigen Inspektionen von Vorteil, wenn der Inspektor das System der Gemeinde kenne. Und drittens sagt Payllier komme es immer wieder vor, dass sich Betreibungsämter zusammenschliessen. Dann sind verschiedene Computerprogramme eine Herausforderung.
Die Betreibungsämter haben nun aber künftig doch wieder freie Wahl beim Computerprogramm für das Betreibungsamt. Allerdings benötigen sie weiterhin eine Bewilligung des Kantons für die eigene Softwarelösung.