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Ortstafel in Langendorf, die auf den Weissenstein zeigt.
Legende: Der Weissenstein ist für den Verkehr ab dem 20. Dezember nur noch eingeschränkt befahrbar. SRF

Aargau Solothurn Strengere Regeln für Motorfahrzeuge auf dem Weissenstein

Mit der Eröffnung der neuen Gondelbahn auf den Weissenstein treten auch neue Regeln für den motorisierten Verkehr in Kraft. Autos, Töffs und Lastwagen sind nicht mehr an allen Tagen zugelassen. Und, auch das Parkieren wird nicht mehr überall möglich sein.

Mit der Eröffnung der neuen Gondelbahn auf den Solothurner Hausberg gilt ab dem 20. Dezember auch ein neues Sicherheitskonzept. Autofahrer und alle anderen motorisierten Verkehrsteilnehmer dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht mehr auf den Weissenstein fahren. Ausnahmebewilligungen gibt es nur für Anwohner und Berufstätige auf dem Weissenstein.

Im Winter gilt zudem ein generelles Fahrverbot für den Weissenstein, sofern Schnee liegt. Während dieser Zeit gibt es keinen Schneeräumdienst und die Strasse wird auch als Schlittelweg genutzt.

Keine Autos mehr auf dem Nesselboden und am Strassenrand

Eine neues Park-Regime gilt für die Mittelstation der neuen Bahn, den Nesselboden. Dort dürfen künftig keine Autos mehr parkiert werden, erklärt Ruedi Schluep vom Strasseninspektorat des Kantons Solothurn. Auch an beiden Seiten der Passtrasse darf künftig nicht mehr parkiert werden. Dies hat vor allem mit der Sicherheit zu tun.

Manchmal kamen die Rettungsfahrzeuge nicht mehr auf den Berg, weil so viele Autos an den Strassenrändern standen.
Autor: Ruedi Schluep Strasseninspektorat Kanton Solothurn

Deshalb gelte ab dem 20. Dezember das neue Verkehrsregime, um den Blaulicht-Organisationen wieder freie Fahrt zu gewähren. Oben auf dem Berg wird es künftig 110 gebührenpflichtige Parkplätze geben. Unten, bei der Talstation, sind es 400. Die Gebühren werden auf dem Berg leicht höher sein. Während man unten pro Stunde 1.50 Franken pro Stunde zahlt, sind es oben 2 Franken.

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