Verantwortlich für die Anpassung der Skos-Richtlinien sind die Aargauer Gemeinden. Der Regierungsrat gewähre ihnen eine Übergangsfrist von drei Monate, teilte die Aargauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Der Regierungsrat verschärfte die Skos-Richtlinien teilweise. So bleiben die geltenden Regelungen für die Rückerstattung, Vermögensfreibeträge sowie für den Abzug für Motorfahrzeuge und Finanzierung von Urlaubs- oder Erholungsaufenthalten bestehen.
Die Grundlage dafür ist das kantonale Sozialhilfe- und Präventionsgesetz. Auch der von der Skos vorgesehene automatische Teuerungsausgleich wird im Aargau nur zur Anwendung kommen, wenn der Regierungsrat darüber entscheidet. «Die Richtlinien werden auf Stand 2017 eingefroren.» sagt Daniela Diener, Leiterin Kommunikation Sozialdepartement.
Weniger Leistungen für Junge und Grossfamilien
Die neuen Skos-Richtlinien führen dazu, dass Grossfamilien und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die Sozialhilfe beziehen, künftig weniger Leistungen erhalten. Zudem wurden die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber unkooperativen Bezügern verschärft. Der Grundbedarf pro Person beträgt 986 Franken pro Monat und bei zwei Personen im Haushalt 1509 Franken.
Gemäss Regierungsrat dürften mit den neuen Skos-Richtlinien die Kosten für die Gemeinden eher sinken. Ein Grund dafür ist, dass der Grundbedarf für alle Sozialhilfebezieher leicht sinkt und Anreize geschaffen werden, damit sich die Betroffenen um wirtschaftliche Selbstständigkeit bemühen.
Die Gemeinden haben Wert auf die kantonalen Ausnahmen gelegt.
Die Anpassungen seien in der Konsultation auf breite Zustimmung gestossen, so die Regierung. Die Gemeinden befürworten demnach, dass die Regeln verschärft werden.