Im Kanton Solothurn gibt es noch rund 5000 Elektroheizungen. Nun soll diesen der Stecker gezogen werden. Der Kantonsrat hat einem Verbot zugestimmt. Weil aber die nötige Zweidrittelsmehrheit nicht erreicht wurde, kommt es am 30. November zur Volksabstimmung.
In mehreren Kantonen gibt es bereits ein Verbot von Elektroheizungen. Im Aargau beispielsweise gilt es, seit Anfang September 2012 das Energiegesetz in Kraft trat. Noch gar keine Vorschriften haben lediglich drei Kantone, darunter Solothurn.
Darum geht es:
- Das Verbot betrifft Gebäudeheizungen. Elektroboiler, mit denen Wasser erhitzt wird, sind nicht betroffen.
- Wird das Verbot angenommen, dürfen ab 2015 keine Elektroheizungen mehr eingebaut werden. .
- Bis spätestens 2030 darf es keine Elektroheizungen mehr geben. Immer noch bestehende Einzelradiatoren müssen dann entfernt werden.
- Erlaubt bleiben Elektroheizungen in speziellen Gebäuden, etwa in Kirchen, Schützenhäusern oder Clubhütten.
- Erlaubt bleiben auch Handtuch-Radiatoren im Badzimmer (Komfortheizung), sowie die kleinen Elektro-Öfeli, die man im Laden kaufen kann (mobile Geräte).
Pro: «Stromfresser vom Netz»
Zu den Befürwortern eines Verbots gehört Kantonsrat Georg Nussbaumer (CVP, Hauenstein). Er ist Präsident der Umweltkommission des Kantonsrats. Auch SP, CVP, Grüne, GLP, BDP und der Bauernverband unterstützen das Verbot.
Für Georg Nussbaumer ist dieses Verbot ein Zeichen der Zeit. «Wir müssen die Hausbesitzer ein bisschen anstossen, damit sie auf effizientere Technologien umstellen.»
Nussbaumer sagt im Streitgespräch auf Radio SRF:
- Strom soll nicht mehr verheizt werden. Elektroheizungen sind viel weniger effizient als andere Heizungen. «Mit der Energie einer solchen Heizung kann man heute drei Häuser heizen. Ich bin kein Sozialist, aber manchmal braucht es Regeln.»
- Ein Verbot wäre ein kleiner aber wichtiger Schritt hin zur Energiewende. Elektroheizungen brauchen im Winter 15 Prozent des Stroms in der Schweiz. «Wenn wir heute kein Verbot ins Gesetz schreiben, dann lassen wir die Hausbesitzer einfach ins Messer laufen. Die Strompreise werden nämlich massiv steigen.»
- Die Übergangsfristen sind moderat. Es ist Hausbesitzern zuzumuten, bis 2030 ihre Elektroheizung zu ersetzen. «Ein Haus mit Elektroheizung verliert sowieso an Marktwert. Und auch die Heizkosten fallen mit anderen Systemen viel tiefer aus.»
Kontra: «Gravierender Eingriff ins Privateigentum»
Gegen ein Verbot ist Kantonsrat Claude Belart (FDP, Rickenbach). Der Architekt weiss eine Mehrheit seiner FDP hinter sich. Dazu die SVP, die Handelskammer, den Gewerbeverband und den Hauseigentümerverband .
Für Claude Belart sind vor allem Häuser ein Problem, die heute noch kein Wasserverteilsystem haben. Für diese ist eine Umrüstung sehr aufwändig.
Im «Regionaljournal Aargau Solothurn» bringt Belart folgende Argumente.
- Ein Verbot von Elektroheizungen ist ein schwerwiegender Eingriff in das Privateigentum, das von der Bundesverfassung geschützt wird.
- Das Verbot verursacht hohe Kosten. Müssen Hauseigentümer ihre Elektrospeicheröfen ersetzen, kann es teuer werden. «Das sind oft ältere Leute, die ihr Haus bereits abbezahlt haben. Die erhalten von den Banken gar kein Geld mehr für eine Heizungssanierung. Damit wird dieses Verbot zu einer faktischen Enteignung.»
- Viele Besitzer von Elektroheizungen würden auf Gas- oder Öl-Heizungen umschwenken. Das stehe im Widerspruch zur CO2-Politik des Bundes. «Bei mir hat die Isolation des Hauses und die Fenstersanierung eine Energiereduktion von 40 Prozent gebracht. Wenn man nur noch so wenig heizen muss, dann kann man auch die Stromheizung belassen.»
Offene Fragen: Härtefall-Regelungen
Allenfalls könnten solche Argumente tatsächlich dazu führen, dass jemand seine alte Elektroheizung noch behalten darf. Allerdings: Solche Einzelheiten werden erst in der Verordnung zum Gesetz geregelt. Es geht um die sogenannte Härtefall-Regelung.
«Wenn jemand 90 Jahre alt ist, dann muss er diese Sanierung wohl nicht mehr durchführen», erklärt Georg Nussbaumer. Claude Belart allerdings bezweifelt, dass die Verordnung dann wirklich zu Gunsten der Hausbesitzer ausfallen werde.