Anfang März hatte ein Zürcher Handelsgericht entschieden, die Markenrechte am Namen M-Watch gehörten der Biberister Uhrenfirma Mondaine. Das Zürcher Gericht untersagte es der Migros ab sofort «in der Schweiz die Bezeichnung M-Watch eigenständig und in welcher Form auch immer gewerblich zu nutzen», wie es im Gerichtsentscheid heisst.
Die Migros akzeptierte das Urteil nicht und zog vor Bundesgericht. Wie der «Blick» nun berichtet, hat das Bundesgericht dem Antrag der Migros aufschiebende Wirkung erteilt. Damit darf die Migros bis zum definitiven Entscheid der höchsten Instanz weiterhin Uhren unter der Marke M-Watch verkaufen.