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Aargau Solothurn Thalheim: Freiheitsstrafe für frühere Finanzverwalterin beantragt

Die ehemalige Finanzverwalterin von Thalheim ist von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, qualifizierter Veruntreuung und weiterer Delikte angeklagt worden. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten.

Weil die ehemalige Finanzverwalterin von Thalheim rund 64'000 Franken aus der Gemeindekasse für sich abgezweigt hat, verlangt die Aargauer Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten

Eine Frau steht an der Kasse und hantiert mit Geld.
Legende: Die Finanzverwalterin hat auch falsche Zahlungsbelege ausgestellt und Geld aus der Gemeindekasse genommen (Symbolbild). Keystone

Diese Strafe soll zugunsten einer ambulanten, psychotherapeutischen Massnahme aufgeschoben werden. Das Bezirksgericht Brugg wird sich bald mit dem Fall beschäftigten.

Mehrere Unregelmässigkeiten

Nachdem die Finanzverwalterin von Thalheim von sich aus gekündigt hatte, stellte der Gemeindrat Thalheim verschiedene Unregelmässigkeiten bei der Buchführung und im Zahlungsverkehr fest. Vor genau einem Jahr reichte der Gemeinderat deshalb eine Strafanzeige ein, die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete eine Strafuntersuchung. Daraufhin zeigte sich, dass die Frau mehrere Kreditorenrechnungen der Gemeinde gefälscht hatte.

Im August 2013 erstellte sie zudem einen falschen Zahlungsbeleg über mehrere hundert Franken und nahm den entsprechenden Betrag für sich aus der Gemeindekasse. Es stellte sich auch heraus, dass die Frau Arbeitszeugnisse ihrer ehemaligen Arbeitgeber gefälscht hatte.

Die Frau ist vollumfänglich geständig. Der Gemeinde hat sie inzwischen einen Grossteil des Geldes zurückerstattet. Da die Frau auch die Zivilansprüche anerkennt, hat die Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren durchgeführt.

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