Es geschah am vergangenen Mittwochmorgen in Muhen: Eine Passantin hörte Schreie eines Tieres. Sie suchte danach und fand schliesslich den verletzten Igel. Er war in einer Tellerfalle eingeklemmt.
Gemeinsam mit einer anderen Person konnte die Passantin das Tier befreien und in eine Tierklinik bringen. Das Tier war jedoch so schwer verletzt, dass es der Tierarzt einschläfern musste.
Doch das Ganze hat nun ein juristisches Nachspiel. Die eingesetzte Tellerfalle ist nämlich in der Schweiz nicht erlaubt, schreibt die Aargauer Kantonspolizei am Montag in einer Mitteilung.
Falle absichtlich gelegt
Das Problem: Die meisten Gliedmassen des Tiers werden in der Falle eingequetscht und das Tier erleidet grosse Schmerzen.
Die Aargauer Kantonspolizei geht davon aus, dass die Falle absichtlich gelegt wurde. Die Falle müsse vorbereitet werden, und zudem habe man auch Köder gefunden, sagt Polizeisprecherin Barbara Breitschmid gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF.
Da diese Fangart verboten ist, ermittelt nun die Polizei. Sie sucht auch Zeugen des Vorfalls.