Der tragische Unfall sorgte im ganzen Land für Bestürzung: In einem Kreisel öffnete sich die Hecktüre des Geländewagens. Ein Kind fiel auf die Strasse und wurde vom nachfolgenden Auto überrollt. Es verstarb. Die Staatsanwaltschaft Baden eröffnete später ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung: Im Visier waren die Eltern und der nachfolgende Autofahrer.
Die Eltern leiden schon genug
Nun werden alle Verfahren eingestellt, wie die Oberstaatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Man habe nicht klären können, weshalb sich die Hecktüre geöffnet habe. Klar ist: Der vierjährige Junge hätte aber mit einem Kindersitz gesichert werden müssen. Die Eltern haben einen Fehler gemacht.
Doch diese seien durch den Verlust ihres Kindes «derart tief betroffen, dass die Staatsanwaltschaft jegliche Bestrafung als unangemessen erachtet», heisst es wörtlich in der Medienmitteilung.
Unfall war nicht vorhersehbar
Auch der nachfolgende Autofahrer habe seine Sorgfaltspflicht nicht verletzt: An der Hecktüre war ein Reserverad angebracht, die Scheiben getönt. Der Fahrer habe den tragischen Unfall unmöglich vorhersehen können. Zudem konnten die Rechtsmediziner nicht klar nachweisen, ob das Kind durch den Sturz aus dem Auto oder erst durch das Überrollen verstorben ist.
Viele Fragen bleiben also offen: Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft den Fall damit zu den Akten gelegt. Die drei Einstellungsverfügungen seien bereits rechtskräftig.