Gegen den ortsunkundigen Chauffeur wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung sowie wegen diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz eingeleitet, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Der Lenker sei befragt worden. Er habe sich sehr betroffen gezeigt und angegeben, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Er befinde sich auf freiem Fuss, weil kein Haftgrund vorliege, sagte Sandra Zuber, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage.
Der Sattelschlepper war am Mittwochabend ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei hatten unter Hochdruck nach dem flüchtigen Fahrzeuglenker gesucht. Experten der Verkehrs- und Kriminaltechnik sowie des Instituts für Rechtsmedizin in Aarau werteten alle beim Unfall sichergestellten Spuren aus.
Videobilder, Zeugenaussagen und die Auswertung weiterer technischer Mittel hätten zur Ermittlung des Sattelmotorfahrzeuges aus der Ostschweiz geführt, hält die Staatsanwaltschaft fest. Weitere Einzelheiten waren bei der Staatsanwaltschaft nicht zu erfahren.
Chauffeur droht eine Freiheitsstrafe
Der tödliche Unfall hatte sich am Dienstagmorgen um 10 Uhr in Zofingen ereignet. Ein zunächst unbekanntes Fahrzeug erfasste die 79-jährige Schweizerin beim Eingang zur Altstadt im Bereich eines Fussgängerstreifens.
Die in der Region wohnhafte Frau wurde vom Fahrzeug über 500 Meter weit mitgeschleppt. Sie blieb bei einem Bahnübergang auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Oftringen leblos am Boden liegen. Dort wurde sie aufgefunden. Am Strassenabschnitt liegen die Verkaufsläden von zwei Grossverteilern.
Die Ermittlungen gegen den Chauffeur dauern an. Das Strafgesetzbuch sieht bei fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.