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Aargau Solothurn Tötung in Scherz: Der 69-jährige Ehemann wird angeklagt

Ein 69-Jähriger aus dem Kanton Zürich, der im Mai 2013 seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück im aargauischen Scherz mit einem Schal erdrosselt hatte, muss sich wegen vorsätzlicher Tötung vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten. Der Beschuldigte ist geständig.

Der Mann macht geltend, seine Frau auf deren Wunsch hin erdrosselt zu haben, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilt. Der Beschuldigte befindet sich nach einem Beschwerdeentscheid des Aargauer Obergerichtes auf freiem Fuss. Er war fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen.

Ein von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten attestiert dem Mann eine mindestens erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit. Diese Frage wird das Gericht beurteilen müssen. Die Staatsanwaltschaft wird ihren Antrag in der Hauptverhandlung vor Bezirksgericht Brugg bekanntgegeben.

Der aus dem Kanton Zürich stammende Mann hatte am 16. Mai 2013 seine 65-jährige Ehefrau in einem Waldstück in Scherz mit einem Schal erdrosselt. Daraufhin meldete er den Tod der Frau der Gemeindekanzlei seines Wohnortes. Diese wurde stutzig und schaltete die Polizei ein.

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