Im Anschluss an die Untersuchungshaft wird der Beschuldigte zur Abklärung der persönlichen Verhältnisse in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen, wie die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte.
Die Kantonspolizei hatte den Minderjährigen aus der Region wenige Stunden nach der Tat im Wald in Fislisbach festgenommen. Die Jugendanwaltschaft eröffnete ein Verfahren wegen vorsätzlicher oder eventualvorsätzlicher Tötung.
Bei der Befragung durch die Kantonspolizei gestand der Schweizer, auf den 18-jährigen Schweizer geschossen zu haben. Er gab gemäss Oberstaatsanwaltschaft an, einen einzigen Schuss abgefeuert zu haben.
Tatwaffe sichergestellt
Die von der Jugendanwaltschaft in Auftrag gegebene Obduktion durch das Institut für Rechtsmedizin zeigte, dass der 18-Jährige an den Folgen der Verletzungen eines Schusses gestorben war. Die Ermittlungsbehörden konnten die Tatwaffe am Mittwoch in der Nähe des Tatorts sicherstellen.
Laut Oberstaatsanwaltschaft steht fest, dass sich die beiden Personen gekannt hatten. Die weiteren Ermittlungen sollen zeigen, weshalb sie sich am Dienstagabend im Waldstück in Fislisbach verabredet hatten. Geklärt werden soll auch, wie der 17-Jährige an die Schusswaffe gelangt war. Unklar ist auch das Tatmotiv. Der Beschuldigte war den Strafverfolgungsbehörden nicht bekannt.