Weil der Mann schuldunfähig ist, hat die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt. Eine schuldunfähige Person könne für die ihr vorgeworfenen Taten strafrechtlich nicht belangt werden, teilte die Staatsanwaltschaft Aargau am Donnerstag weiter mit. Der Mann hatte bereits bei der ersten Einvernahme ein Geständnis abgelegt.
Er war am 8. Juli 2015 zum Einfamilienhaus seiner Eltern gefahren. Dort kam es in der Küche zwischen ihm und den Eltern zu einer vorerst verbalen Auseinandersetzung. Daraus wurden später Tätlichkeiten.
35 Messerstiche
Im Verlaufe dieser handfesten Auseinandersetzung griff der Mann gemäss Staatsanwaltschaft zu seinem mitgeführten Klappmesser. Er fügte seiner Mutter und seinem Vater insgesamt 35 Stich- und Schnittverletzungen im Hals-, Brust- und Rückenbereich zu.
Die Eltern verstarben im Haus. Ein anderer Sohn des ermordeten Ehepaars hatte die Opfer am gleichen Abend tot in deren Haus aufgefunden. Der geständige Sohn und dessen Ehefrau waren am nachfolgenden Tag in der Umgebung des Tatorts von der Polizei festgenommen worden. Die Frau kam bald wieder auf freien Fuss.
Psychotisch-wahnhafter Zustand
Der Täter gibt gemäss Staatsanwaltschaft an, seine Eltern hätten ihn angegriffen und er habe aus Notwehr zum Messer gegriffen. Der 33-Jährige litt und leidet unter paranoider Schizophrenie. Er befand sich zum Zeitpunkt der Tat in einem akut psychotisch-wahnhaften Zustand. Das zeigt ein psychiatrisches Gutachten.
Der Mann befindet sich seit Dezember 2015 im vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzug. Das Bezirksgericht Bremgarten hat über den Antrag der Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden, eine stationäre therapeutischen Massnahme anzuordnen.