Am 25. April meldete ein Vater sein Kind als ermisst. Er hatte es bei einem Abendspaziergang an der Reuss in Windisch aus den Augen verloren. Die Suchaktion blieb erfolglos, bis an Auffahrt Mitarbeiter des Wasserkraftwerks Döttingen-Beznau das leblose Kind entdeckten.
Was zunächst nur ein Verdacht war, ist nun geklärt. Die DNA-Analyse zeigte, dass es sich um den vermissten Zweijährigen handelt. Eine Obduktion soll nun die Todesursache klären.
Staatsanwaltschaft dehnt Untersuchung aus
Bereits kurz nach dem Verschwinden des Kindes hatte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach von Amtes wegen ein Verfahren wegen Aussetzung und Verletzung der Fürsorgepflicht gegen den Vater eröffnet.
Nach dem Tod des Kindes untersucht sie nun, ob der Tatbestand der fahrlässigen Tötung gegeben ist. Sie klärt von Amtes wegen ab, ob der Vater durch pflichtwidrige Unachtsamkeit den Tod des Kindes verursacht hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.