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Porträt-Bild von Dubler.
Legende: Aufatmen: Zumindest im Fall der Bremgarten-Dietikon-Bahn hat Walter Dubler nichts falsch gemacht. ZVG

Aargau Solothurn Überraschung im Fall Dubler: Er zahlte der Gemeinde eher zu viel

Die Liste der Vorwürfe gegen Wohlens Gemeindeammann Walter Dubler ist lang. Ein Rechtsgutachten, welches der Gemeinderat erstellen liess, entkräftet nun einen der Vorwürfe. Für die Gemeindekasse könnte sich diese Entwicklung sogar negativ auswirken. Denn Walter Dubler könnte Geld zurück erhalten.

SVP-Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati richtete sich im Fall Dubler erneut an den Gemeinderat mit einem Vorstoss. Er wollte eine ganze Reihe von Fragen beantwortet haben rund um das Verwaltungsratshonorar von Walter Dubler bei der Bremgarten-Dietikon-Bahn.

Dubler sollte eigentlich Geld zurück bekommen

Der Vorwurf: Dubler habe einen Teil des Honorars widerrechtlich in die eigene Tasche gesteckt. Ein Beispiel: 2014 betrug das Honorar 10'000 Franken, 8000 davon wurden an die Gemeinde ausbezahlt, 2000 an den Gemeindeammann selber. Nun bringt ein Rechtsgutachten, welches der Gemeinderat in Auftrag gegeben hatte, Licht ins Dunkel. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass dies völlig legitim war, ja dass Walter Dubler sogar der gesamte Betrag zustünde.

Die Begründung: Dubler ist seit Mai 2010 nicht mehr als Delegierter der Gemeinde im Verwaltungsrat der Bremgarten Dietikon Bahn gesessen, sondern als Privatperson. Damals beschloss das Unternehmen nämlich eine Statutenänderung, wonach die Gemeinden an der Bahnlinie nicht mehr einen Verwaltungsrat stellen müssen.

Als Privatperson im Verwaltungsrat

Man wollte keinen «Monster-Verwaltungsrat» mehr, erklärt Wohlens Vizeammann Paul Huwyler an einer Medienkonferenz, sondern fachlich kompetente Verwaltungsräte. Deshalb wurde Dubler an einer Generalversammlung der Aktionäre am 26. Mai 2010 als Privatperson in den Verwaltungsrat gewählt.

Entsprechend steht Walter Dubler das Honorar zu, nicht der Gemeinde, wird im Rechtsguthaben ausgeführt. Und das bedeutet, dass der umstrittene Wohler Gemeindeammann sogar den Teil des Honorars, den seit 2010 die Gemeinde erhielt, zurückverlangen könnte.

Fall «Bremgarten-Dietikon-Bahn» erledigt

Das Rechtsguthaben thematisiert weiter die Frage, ob der vollamtliche Gemeindeammann überhaupt solche private Nebenbeschäftigungen ausführen darf. Es kommt zum Schluss: Dubler darf.

Damit sind die Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verwaltungsratsmandat bei der Bremgarten-Dietikon-Bahn vom Tisch. Die Affäre Dubler allerdings noch nicht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft ermittelt, unter anderem, weil der Wohler Gemeindeammann zu hohe Pensionskassenbeiträge bezogen haben soll.

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