Das Aargauer Verwaltungsgericht hält fest:
- Problematisch ist der Abschnitt 1 der Umfahrung, also die Strecke vom Kreisel Tanklager bis zur Birrfeldstrasse mit der neuen Reussbrücke.
- Die Umfahrung verstösst in Abschnitt 1 gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz.
- Abschnitt 2 (Birrfeldstrasse–Lenzburgerstrasse) ist gesetzeskonform.
- Die Baubewilligung des Regierungsrates ist aufgehoben.
- Das Projekt muss im Abschnitt 1 überarbeitet werden.
- Mit dem Bau der Umfahrung darf erst begonnen werden, wenn der Abschnitt 1 definitiv bewilligt ist.
Das Problem ist der Gruemet-Hügel. Er ist ein Landschaftsobjekt von nationaler Bedeutung. Durch die Umfahrung würde der Hügel angeschnitten. Auch Wald müsste gerodet werden. Das sei nicht zulässig, findet das Verwaltungsgericht.
Dem Gericht gefällt auch die geplante Brücke über die Reuss nicht. Diese sei weniger massiv zu gestalten. So könnten die Auswirkungen auf die Landschaft minimiert werden.
Gericht folgt der eidgenössischen Kommission
Das Verwaltungsgericht weist das Verfahren deshalb an den Regierungsrat zurück. Dieser müsse die Linienführung in Abschnitt 1 überarbeiten. Dabei müsse nicht nur der Schutz der Landschaft beachtet werden. Auch auf die Fische in der Reuss müsse man Rücksicht nehmen. Und im Richtplan sei genau aufzuführen, wie viel Ackerland verloren geht.
Das Gericht giesst damit in einen richterlichen Entscheid, was die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) schon in ihrem Gutachten vom Februar 2015 festgehalten hat.
Das Gutachten hatte in den Auflageakten des Projekts gefehlt. Die Regierig war der Ansicht, es sei nicht nötig, eine Stellungnahme der ENHK einzuholen. Dagegen legten die Umweltverbände WWF und VCS Beschwerde ein. Für sie war es ein Etappensieg, als das Verwaltungsgericht entschied, dass ein Gutachten zu erstellen sei.
Regierung hat Urteil vorweggenommen
Die Regierung kennt natürlich das Gutachten der ENHK. Sie hat darauf im November 2015 reagiert, indem sie eine Projektänderung ankündigte.
Im Bauabschnitt 1 soll die neue Kantonsstrasse um bis zu 7,5 Meter vom Fuss des Gruemet-Hügels in das benachbarte Landwirtschaftsland versetzt werden. Gleichzeitig will die Regierung die Brückenbrüstung transparenter gestalten. Bereits im Januar soll das Baugesuch öffentlich aufliegen.
Der Aargauer Kantonsingenieur Rolf Meier sagt gegenüber Radio SRF: «Der Entscheid des Gerichts enhält die Punkte, die von VCS und WWF aufgebracht worden sind. Diese Punkte haben wir in unserer Projektänderung bereits aufgenommen.»
Weitere Einsprachen nicht ausgeschlossen
Die Verbände hatten darauf gehofft, dass das Gericht die ganze Umfahrung als unnötig erachten würde. Eine weitere Hoffnung bestand darin, die Brücke über die Reuss verhindern zu können. Die Verbände hätten sich einen Tunnel unter der Reuss gewünscht.
Nur eine Projektänderug aufzulegen, genüge nicht, die die Meinung von Tonja Zürcher, Geschäftsführerin des WWF Aargau: «Eine Projektänderung mit kleinen Varianten genügt nicht. Das würden wir uns noch einmal sehr genau anschauen.»
Die Verbände wollen noch genauer wissen, wie sich die Umfahrung auf geschützte Tiere auswirken wird. Und vor allem: Dass das Gericht die Null-Variante, also gar keine Umfahrung, nicht geprüft habe, versteht Tonja Zürcher nicht. Auch die Variante Tunnel anstatt Brücke hat das Gericht nicht thematisiert.
Tonja Zürcher: «Der Entscheid des Gerichts ist für uns nicht nachvollziehbar. Wir werden weiterhin versuchen, diese Variantenüberprüfung reinzubringen.» Und diese Überprüfung könnte wohl nur das Bundesgericht anordnen. Es könnte also sein, dass das juristische Seilziehen weitergeht.