Von einem «Stadt-Land-Graben» war am Abstimmungssonntag im Aargau die Rede. Das neue Krippengesetz des Kantons wurde vor allem in ländlichen Gemeinden abgelehnt. Am stärksten war die Ablehnung im Bezirk Kulm, mit rund 60 Prozent Nein-Stimmen. Die Gemeinde Schlossrued lehnte das neue Krippengesetz sogar mit 76,6 Prozent der Stimmen ab.
Schlossrued, der Bezirk Kulm und alle anderen ländlichen Gemeinden wurden aber überstimmt. Von den grösseren und städtischeren Gemeinden im Kanton.
Auf bestehende Strukturen aufbauen
Deshalb ist für den Schlossrueder Gemeindeammann Martin Goldenberger am Tag danach klar: «Wir werden uns damit befassen müssen, wie wir das Gesetz umsetzen wollen».
Man werde sicher mit der Nachbargemeinde Schmiedrued das Gespräch suchen, so Goldenberger gegenüber Radio SRF. Das Gesetz erlaubt nämlich explizit die Zusammenarbeit von Gemeinden.
Wenn möglich wolle man auf bestehende Strukturen aufbauen, betont Martin Goldenberger weiter: «Wir haben im Schulhaus noch leerstehende Räume, die wir nützen könnten. Das Essen für den Mittagstisch können wir eventuell im Restaurant Storchen beziehen.» Kreative Ideen sind also gefragt.
Der Regionalverband wird uns auch unterstützen.
Unterstützung erhofft sich Goldenberger auch vom Regionalverband Suhrental. Verbandspräsident Rolf Buchser sagt auf Anfrage des Regionaljournals, dass man zuerst abklären müsse, was das Gesetz überhaupt verlange: «Sobald der Bedarf geklärt ist und es sich zeigt, dass einzelne Gemeinden mit der neuen Aufgabe überfordert sind, wird der Regionalverband sicher Hand bieten zu gemeinsamen Lösungen».
Glücklich, wer schon hat
Einfacher haben es Gemeinden, welche bereits über Tagesstrukturen verfügen. Eine davon ist Beinwil am See. Zwar hat das Stimmvolk das Krippengesetz auch hier abgelehnt (mit 51,3 Prozent Nein-Stimmen). Und auch der Gemeindeammann Peter Lenzin war gegen das Gesetz.
Wir sind in einer komfortablen Ausgangslage.
Trotzdem bereitet ihm die Umsetzung jetzt keine Kopfschmerzen: «Wir haben bereits zwei private Kindertagesstätten in der Gemeinde und müssen daher nur die Finanzierung neu regeln». Sprich: Die Gemeinde wird ziemlich sicher mit den bestehenden Kindertagesstätten eine Leistungsvereinbarung abschliessen und sich an den Kosten beteiligen. Doch darüber müsse der Gemeinderat noch entscheiden.
Schlossrued und Beinwil am See: Beide Beispiele zeigen, dass sich auch ländliche Gemeinden mit dem neuen Krippengesetz durchaus arrangieren können. Zumindest macht es einen Tag nach der Abstimmung den Anschein.