Der Notfallarzt Ingo Malm muss eine weitere Niederlage einstecken: Der Aargauer Arzt hat auch vor dem Verwaltungsgericht verloren. Nach dem Regierungsrat will auch diese Instanz Ingo Malm die Berufsausübungsbewilligung entziehen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Ingo Malm kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten.
Das kantonale Gesundheitsdepartement und der Regierungsrat hatten dem Arzt die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit entzogen.
Ingo Malm gab mehrfach Medikamente an Patienten ab
Der aus Deutschland stammende Arzt hatte laut Regierungsrat mehrfach gegen das «Selbstdispensationsverbot» verstossen, so der Vorwurf. Das heisst: Er gab Patienten Medikamente ab, was im Aargau nur in Notfällen möglich. Zudem habe es Mängel bei der Kontrolle und Lagerung von Betäubungsmitteln gegeben. Malm verletze damit seine Berufspflicht, so der Regierungsrat.
Das Verwaltungsgericht bestätigte nun im Juli diesen Entscheid, wie das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau am Mittwoch mitteilte. Vor allem die zahlreichen Mängel in der Praxisführung und Praxisorganisation seien für das Verwaltungsgericht in ihrer Gesamtheit massgebend gewesen.
Ingo Malm hat in den letzten Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Die Sendung Kassensturz hatte mehrfach über den Mann berichtet.