In aller Deutlichkeit abgelehnt wird die Baupflicht von zwei Parteien, die sonst eher selten einer Meinung sind: Von der SVP – und von den Grünen. Bei beiden Parteien heisst es in den Stellungnahmen der Vernehmlassung, dass eine Baupflicht ein zu starker Eingriff ins Privateigentum wäre, eine faktische Enteignung von Landbesitzern.
Die Grünen berufen sich zudem auf die Nachhaltigkeit. Eine Baupflicht vertrage sich nicht mit der Absicht haushälterisch mit Grund und Boden umzugehen. Anders als die Grünen lehnt die SVP die komplette Gesetzesrevision ab, also auch die sogenannte Mehrwertabgabe und die weiteren Punkte, welche von den Grünen unterstützt werden.
Die SVP, grösste Aargauer Partei, geht also auf Totalopposition zum neuen Gesetz, obwohl es sich grösstenteils um Anpassungen an Bundesrecht handelt, welche auch im Aargau umgesetzt werden müssen.
Nur in sehr engen Grenzen erlauben
Die beiden bürgerlichen Mitteparteien FDP und CVP stehen der Baupflicht zwar ebenfalls kritisch gegenüber, sehen aber keine andere Möglichkeit gegen die Hortung von Bauland vorzugehen.Sie fordern aber, dass die Anwendung nur innerhalb sehr enger Grenzen erlaubt wird.
Die SP findet die Baupflicht ein gutes Instrument. Nur so lasse sich die Hortung von Bauland wirksam vermeiden. Sowohl FDP und CVP als auch die SP stimmen auch den restlichen Punkten der Baugesetzrevision zu. Bei den Ausgestaltungen im Detail gehen die Meinungen aber auseinander.
Die Sozialdemokraten favorisieren, wie auch die Grünen, eine höhere Mehrwertabgabe, während die Liberalen und die Christdemokraten sich für eine tiefere Abgabe stark machen.
Gegen die Hortung von Bauland
Der Bund schreibt vor, dass die Kantone Massnahmen zu treffen haben, welche die Verfügbarkeit von Bauland sicherstellen, dass es konkrete Regeln brauche, wann eine Behörde die Überbauung einer Parzelle anordnen kann. Die Aargauer Regierung schlägt darum die Baupflicht vor. Nach Ablauf verschiedener Fristen kann eine Gemeinde einen Grundeigentümer als letztes Mittel zur Überbauung oder sogar zum Verkauf eines Areals zwingen.
Flankiert würde ein solcher Entscheid allerdings von diversen Massnahmen und Einsprachemöglichkeiten, welche den Eingriff ins Eigentumsrecht abmildern sollen. Das erklärte Ziel ist es zu verhindern, dass Landeigentümer ihr Bauland horten und zum Beispiel auf höhere Gewinne spekulieren.