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Gerichtssaal
Legende: Ein Pflichtverteidiger muss seinen Mandanten verteidigen, ob er will oder nicht. Ein spezieller Fall in Zofingen. Colourbox (Symbolbild)

Aargau Solothurn Unmotivierter Pflichtverteidiger kostet den Aargau viel Geld

Das Bezirksgericht Zofingen hat am Donnerstag einen Asylbewerber zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Mann war in eine Messerstecherei in einer Asylunterkunft in Oftringen verwickelt. Der Fall klingt einfach und eher langweilig, ist aber einzigartig in der Aargauer Justizgeschichte.

Zwei Jahre Gefängnis wegen «einfacher Körperverletzung». Das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen liest sich wie einer von vielen Fällen. Doch der Fall schreibt Justizgeschichte: Denn der Prozess am Donnerstag war eine Wiederholung.

Vor einem Jahr hatte das Bezirksgericht Zofingen dieses Verfahren nämlich sistiert. Schuld daran: Ein unmotivierter Plichtverteidiger.

Der spezielle Fall im Überblick:

  • Ende August 2013 kommt es in der Asylunterkunft Oftringen zu einem Streit
  • Ein Mann bedroht laut Anklage einen anderen Mann mit einem Messer, es kommt zu Handgreiflichkeiten - er wird verhaftet
  • Der Beschuldigte erhält einen Pflichtverteidiger, weil er sich keinen eigenen Anwalt leisten kann
  • Im April 2014 kommt der Fall vor Bezirksgericht Zofingen
  • Das Gericht sistiert den Fall: Der amtliche Verteidiger habe seine Pflicht nicht erfüllt. Er plädiert auf schuldig für seinen Mandanten, dieser beteuert aber seine Unschuld
  • Nun hat das Gericht den Fall noch einmal behandelt - mit einem neuen Verteidiger

Ein Verteidiger muss verteidigen

Inzwischen liegt SRF die Begründung des Bezirksgerichts Zofingen zur Sistierung des Falls vor, verfasst nach dem ersten Prozess im April 2014. Darin hält das Gericht fest, dass ein amtlicher Verteidiger seinen Mandanten nicht nur verteidigen darf, sondern ihn verteidigen muss.

Die Verteidigung ist (...) verpflichtet, einseitig und zugunsten der beschuldigten Person tätig zu werden, und zwar nur entlastend (...).
Autor: Bezirksgericht Zofingen Beschluss vom 3. April 2014

Wenn ein Verteidiger diesem Auftrag nicht nachkomme, dann müssten die Behörden einschreiten, so das Gericht weiter. Ansonsten verletze man damit die Bundesverfassung, die Europäische Menschenrechtskonvention und den internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

Ganze Untersuchung wiederholt

«Das System funktioniert»

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Portrait Brigitte Bitterli
Legende: zvg

Der Aargauische Anwaltsverband betont gegenüber SRF, dass das System der Pflichtverteidigung funktioniere. Der «Fall Zofingen» sei eine Ausnahme, so Präsidentin Brigitte Bitterli im «Regionaljournal Aargau Solothurn». Zudem hätten die Behörden den Fehler erkannt und der Angeklagte sei doch noch zu einem guten Pflichtverteidiger gekommen.

Deshalb musste das Gericht einschreiten: Der Pflichtverteidiger hatte seinen Mandanten offenbar über Monate nicht besucht in der Untersuchungshaft. Vor Gericht hatte er auf schuldig plädierte, obwohl der Mandant seine Unschuld beteuerte.

Das Gericht wies den Fall zurück. Es ordnete zudem an, dass man auch die ganze Untersuchung wiederholen müsse.

Zeugenbefragungen aus dem ersten Verfahren waren im neuen Verfahren am Donnerstag also nicht mehr zugelassen. Ein schwieriger Umstand: Denn einige der Zeugen und auch das Opfer selber waren Asylbewerber, die inzwischen die Schweiz verlassen haben. Eine zweite Befragung durch die Polizei war also gar nicht mehr möglich.

Das führte denn auch dazu, dass der neue Pflichtverteidiger einen einfacheren, die Anklage dafür einen umso schwereren Stand hatte vor Gericht. Die Anklage wollte eine Verurteilung wegen Nötigung, schwerer Körperverletzung und versuchter vorsätzlicher Tötung. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten schliesslich aber «nur» wegen «einfacher Körperverletzung». Die restlichen Tatbestände könnten nicht (mehr) erhärtet werden, so die Begründung.

Hohe Kosten für den Staat

Der unmotivierte Pflichtverteidiger hat indirekt seinem Mandanten nun also doch noch geholfen. Zudem hat sein Verhalten wohl einiges an Staatsgeldern verschlungen: Die zweite Untersuchung und das zweite Gerichtsverfahren kosteten viel Geld.

Theoretisch müsste zwar der Beschuldigte einen Viertel der Prozesskosten tragen. Dieser verfügt aber wohl kaum über die entsprechenden finanziellen Mittel. Also dürfte am Schluss der Staat für den gesamten Fall geradestehen.

Könnte man allenfalls den Pflichtverteidiger zur Verantwortung ziehen? Eher nicht, hiess es auf Anfrage am Donnerstag in Zofingen. Die juristische Grenze zwischen «verteidigen» und «die Verteidigung verweigern» sei sehr schmal. Offenbar haben die Behörden kein Interesse, sich in diesem Fall die Finger zu verbrennen.

Vielleicht verständlich, wenn man die lange Geschichte dieses an sich einfachen Falls kennt.

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