Das Bezirksgericht Zurzach sprach am Prozess vom 23. März auch eine Busse von 4000 Franken aus. Wie das Bezirksgericht Zurzach am Mittwoch mitteilte, meldete keine der Parteien innert der gesetzlichen Frist Berufung an. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
Das Bezirksgericht verhängte eine höhere Strafe als von der Staatsanwältin beantragt. Die Anklage hatte für den Wildschwein-Quäler eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse von 4000 Franken gefordert. Der Verteidiger hatte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen beantragt.
Der Fall von Tierquälerei hatte im Oktober viel Aufsehen erregt. Die Polizei suchte zunächst einen unbekannten Autolenker, der drei Frischlinge und eine Bache (Muttertier) auf einem Feld mit einem Geländewagen gezielt überfahren hatte.
Rund 20 Tiere hatten sich auf dem Feld aufgehalten. Während sich die meisten Tiere retten konnten, wurden die Frischlinge so schwer verletzt, dass sie auf der Stelle starben. Ein Muttertier erlitt ein gebrochenes Rückgrat und blieb die ganze Nacht verletzt auf dem Feld liegen. Es konnte erst am folgenden Morgen durch einen gezielten Schuss erlöst werden.
Der Verurteilte rechtfertigte seine Tat mit den von Wildschweinen wiederholt angerichteten Schäden. Er gestand erst im Verlaufe der aufwändigen Strafuntersuchung. Am Tag des Prozesses hatten mehrere Tierschützer eine Mahnwache abgehalten und für den Mann wegen Tierquälerei die «Höchststrafe von drei Jahren» gefordert.