Das Gericht verurteilte den Serben am Freitag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und Raufhandels sowie wegen weiterer Delikte. Der Täter habe aus «purer Lust an der Gewaltausübung zugestochen», sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Der Mann habe den Tod des wehrlosen Opfers in Kauf genommen. Das Vorgehen sei «brutal und feige» gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Brutaler Angriff mit Schraubenzieher
Der junge Mann hatte an der Fasnacht 2010, in der Nacht auf den 13. Februar, im Innenhof des Schulhauses Kollegium in der Solothurner Altstadt einen heute 33-jährigen Polen bei einer Schlägerei lebensgefährlich verletzt.
Der in der Schweiz geborene Gewalttäter rammte dem Opfer einen Kreuzschraubenzieher zwei Mal in den Kopf und in den Bauch. Nach dem brutalen Angriff wurde der Mann liegen gelassen, bis Passanten auf den stark Blutenden aufmerksam wurden und die Rettungskräfte alarmierten. Das Opfer erlitt bleibende Hirnschäden. Der Täter muss dem Geschädigten eine Genugtuungssumme von 120'000 Franken bezahlen, wie das Gericht entschied.
Die Staatsanwältin hatte für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und eine ordentliche Verwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten.
Hohes Rückfallrisiko
Bei der angeordneten Verwahrung stützte sich das Gericht auf die Aussagen eines Gerichtspsychiaters. Dieser hatte dem Schläger eine sehr schlechte Prognose gestellt. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko. Der Mann habe eine grosse dissoziale Persönlichkeitsstörung und eine geringe Intelligenz.
Der Serbe musste aus dem vorzeitigen Strafvollzug zurück in eine Einzelzelle im Untersuchungsgefängnis Solothurn verlegt werden. Er hatte Mitgefangene angegriffen.
Weiterer Schläger verurteilt
An der brutalen Schlägerei in der Altstadt waren insgesamt sechs Personen beteiligt gewesen. Das Richtersamt Solothurn-Lebern verurteilte am Freitag den zweiten Angeklagten, einen 26-jährigen Mann aus dem Balkan, zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Er wurde wegen Angriffs und Raufhandels sowie wegen weiterer Delikte verurteilt.
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Die Anklage hatte eine Strafe von vier Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von 45 Monaten.
Die Strafverfahren gegen weitere an der Auseinandersetzung beteiligte Personen sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. Das gegen das Opfer eröffnete Verfahren wegen Raufhandels wurde eingestellt - aufgrund eigener Betroffenheit durch die erlittenen schweren Verletzungen, wie die Staatsanwaltschaft festhält.