Damit sei der Gestaltungsplan Ost nicht genehmigt, teilte das BVU am Freitag mit. Die vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) habe den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung nicht genügt.
Das Projekt der Migros beinhaltet 400 Wohnungen und ein gemeinsames Parkhaus für den geplanten OBI-Fachmarkt und für das bestehende Einkaufszentrum Tivoli direkt daneben. Dieses Einkaufszentrum muss gemäss Kanton in die UVP einbezogen werden.
Der Gemeinderat hatte den Gestaltungsplan im August 2012 genehmigt. Gegen den Beschluss reichte der VCS Aargau beim Kanton eine Beschwerde ein. Der Entscheid des BVU ist noch nicht rechtskräftig. Der Gemeinderat kann gegen ihn beim kantonalen Verwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen. Die Migros befürchtet, dass sie ihr Projekt nun nicht realisieren kann.
Der VCS reagierte am Freitagnachmittag auf den Entscheid des BVU. Es sei ein «klarer Entscheid», betont der Verband, und er sei über den Entscheid des BVU «sehr erfreut».