Ronny Keller war in der Verlängerung des zweiten Playoff-Halbfinals gegen Langenthal nach einem Check von Stefan Schnyder kopfvoran in die Bande geknallt und ist seither querschnittgelähmt.
Im Verhalten von Spieler Schnyder (SC Langenthal) gegenüber Spieler Keller (Olten) sieht das Verbandssportgericht keinen Verstoss gegen eine IIHF-Regel. Vielmehr handle es sich «um einen tragischen Unfall, der zwar offensichtlich unter viel Kraft von Spieler Schnyder, jedoch ohne Regelverstoss zustande kam», heisst es in der entsprechenden Medienmitteilung des Verbandes.
Wegweisend für die Solothurner Staatsanwaltschaft
Olten hatte das Urteil an des Einzelrichters an das Verbandssportgericht weitergezogen, weil es nach Ansichten den NLB-Playoff-Finalisten zu sehr auf das Gutachten der Unfallmechanik gestützt hatte. So hätte das Verhalten Kellers als schuldhaft interpretiert werden können.
Das Urteil des Einzelrichters war von Bedeutung, weil es der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn als Grundlage für die Beurteilung dient. Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Unfall von Amtes wegen ein Strafverfahren wegen schwerer Körperverletzung gegen Schnyder eröffnet.
Ein strafrechtlicher Schuldspruch würde es Keller ermöglichen oder erleichtern, gegenüber Schnyder Forderungen nach Schadenersatz und Genugtuung durchzusetzen. Aber Keller hat sich bislang nicht öffentlich dazu geäussert, ob er überhaupt gegen Schnyder vorgehen möchte.