Der Fall warf hohe Wellen: Ein Aargauer Oberrichter soll schlecht gearbeitet haben, deshalb soll er abgewählt werden. So kam es auch: Im August 2013 wählte der Aargauer Grosse Rat nach einer langen Diskussion einen amtierenden Oberrichter ab – ein Vorgang ohne Beispiel im Aargau.
Vor der Abwahl kursierten unter den Grossräten und auch in den Medien Details zur mangelhaften Arbeit des Richters, Details, die eigentlich nur die Mitglieder der zuständigen Justizkommission kennen konnten.
Wegen des ganzen Hin und Hers rund um die Kommission platzte dem damaligen Präsidenten Franz Hollinger der Kragen. Er reichte eine Strafanzeige ein wegen Amtsgeheimnisverletztung. Formell richtete sich die Anzeige gegen «Unbekannt». Faktisch zeigte Hollinger aber seine eigene Kommission an.
Untersuchung verläuft im Sand
Die Staatsanwaltschaft Aargau begann darauf mit den Ermittlungen. Die Kommunikationsverantwortliche der Staatsanwaltschaft, Elisabeth Strebel, schreibt nun dem Regionaljournal AG SO: «Das Verfahren wurde sistiert. Das heisst also: Solange keine neuen Hinweise bzw. Erkenntnisse vorliegen, gestützt auf die man weitere Untersuchungen machen könnte/müsste, bleibt es bei der Sistierung.»
Im Klartext: Die Ermittlungen verliefen ergebnislos bzw. versandeten. Die Mitglieder der Justizkommission müssen also keine Angst haben, einen Strafbefehl wegen Amtsgeheimnisverletzung zu erhalten.
Und aufschnaufen kann auch das Büro des Grossen Rates. Dort waren ebenfalls viele vertrauliche Informationen zum Oberrichter vorhanden. Und Franz Hollinger hatte auch gegen das Büro eine Anzeige gemacht. Die Staatsanwaltschaft kann nun aber nicht beweisen, dass jemand Geheimnisse ausgeplaudert hat. Sie kann allerdings auch nicht das Gegenteil beweisen.