Die Solothurner Staatskanzlei hatte am 18. Oktober 2015 Strafanzeige eingereicht wegen unregelmässigkeiten bei diversen Wahlzetteln. Ein Verdacht auf ein planmässiges Ausfüllen der Wahlzettel und Stimmenfang könne nicht ausgeschlossen werden, hiess es.
Unregelmässigkeiten aber keine Spur
In den Wahlbüros von drei Gemeinden wiesen 24 Wahlzettel augenfällig dieselbe Handschrift auf, wie die Bundesanwaltschaft nun festhält. Bei 14 Wahlzetteln aus einer weiteren Gemeinde wurde eine Kandidatin auf die gleiche Art kumuliert, jedoch sind andere Handschriften auszumachen.
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Je eine Gruppe von sieben, drei und vier Wahlzetteln weisen gemäss Bundesanwaltschaft untereinander dieselbe Handschrift auf. Betroffen waren die Gemeinden Grenchen, Riedholz, Oensingen und Laupersdorf. Manipuliert wurden Wahlzettel der Liste 18 Junge CVP Süd-West.
Die Ermittlungen hätten derzeit keine Hinweise auf eine konkrete Täterschaft gebracht. Da auch keine Ansätze ersichtlich seien, welche eine baldige Identifizierung der Täterschaft wahrscheinlich machten, sei das Strafverfahren am 26. November sistiert worden, hält die Bundesanwaltschaft fest. Sie bestätigte eine entsprechende Meldung der «Solothurner Zeitung» vom Montag.