Der Fall des vermissten eritreischen Teenagers ist auch für die Aargauer Behörden alles andere als alltäglich. So etwas komme wirklich ganz selten vor, heisst es auf Anfrage beim zuständigen Departement.
Rückblick: Im Oktober 2014 reisst der 14-jährige Jugendliche von seinem zu Hause in Rombach aus und kehrt tagelang nicht zurück. Zahlreiche Medien berichten über den Fall. Die Eltern des Teenagers erklären im Regionalfernsehen, es habe Streit gegeben, unter anderem deshalb, weil sich der Knabe ein neues Handy gewünscht habe.
Juristisches Nachspiel
Die Aargauer Polizei zeigt sich zu Beginn nicht sonderlich besorgt. Sie geht davon aus, dass der 14-jährige bald wieder nach Hause zurückkehrt. Es kommt aber anders. Auch Monate später fehlt vom Vermissten weiterhin jede Spur. Die Polizei weitet in der Folge ihre Suche auf die Schweizer Asylzentren aus mit der Begründung, dass sich der Junge möglicherweise dort verstecke.
Nun – zwei Jahre nach dem Verschwinden des eritreischen Teenagers – ist der Fall abgeschlossen. Recherchen des Regionaljournals von Radio SRF zeigen, dass man den Buben gefunden hat. Wann und wo, sagen die Behörden nicht. Klar ist aber, dass es ein juristisches Nachspiel gegeben hat.
Eltern sind gar nicht Eltern
Bei den Ermittlungen der Aargauer Behörden stellte sich nämlich heraus, dass das Ehepaar aus Rombach gar nicht die Eltern des heute 16-Jährigen sind. Das bestätigt das Bezirksgericht Aarau auf Anfrage von Radio SRF. Der Mann steht zwar in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zum Jugendlichen, aber eben nicht mehr.
Gelogen haben die beiden, um dem eritreischen Buben eine gute Ausbildung und eine Zukunft in der Schweiz zu ermöglichen. Das Ehepaar war bereits vor einigen Jahren aus Eritrea in die Schweiz geflüchtet und holten später im Rahmen des Familiennachzugs den Jugendlichen als ihren angeblichen Sohn in die Schweiz. Dadurch erhielt er eine Aufenthaltsbewilligung.
Als er aber verschwand, flog der Schwindel auf und unterdessen hat das Bezirksgericht Aarau das Ehepaar rechtskräftig verurteilt wegen Täuschung der Behörden. Der Mann kassierte eine unbedingte Geldstrafe von einigen tausend Franken, die Frau eine bedingte Geldstrafe.
Über den aktuellen Aufenthaltsort des Jungen machen die Behörden keine Angaben.