Der Verein Netzwerk Asyl Aargau fordert den Bund und auch den Kanton Aargau auf, Familien bei Ausschaffungen nicht zu trennen und besonders verletzliche Personen wie Kinder und Frauen nicht nach Italien auszuschaffen.
In Italien stehen die Frauen mit den kleinen Kindern auf der Strasse, sie haben keine Chance.
Patrizia Bertschi, Präsidentin des Netzwerks Asyl, sagt deutlich: «In Italien stehen die Frauen mit den kleinen Kindern auf der Strasse, sie haben keine Chance.» Deswegen sei die Ausschaffung nach Italien ein Verstoss gegen die europäische Menschenrechtskonvention.
Kaum Spielraum beim Kanton
Der Aargau verteidigt sich gegen den Vorwurf. Man habe hier nur wenig Spielraum, da der Bund für die Beurteilung der Fakten zuständig ist. Der Bund gebe dem Kanton einen genauen Auftrag, welche Leute bis wann wohin auszuschaffen seien, der Kanton sei dann nur noch für den Vollzug zuständig.
Der Bund legt insbesondere auch fest, in welche Länder Ausweisungen zumutbar sind. Der Kanton muss nur den Vollzug ausführen.
Hans Peter Fricker, Generalsekretär beim Aargauischen Innendepartement betont auch: «Der Bund legt insbesondere auch fest, in welche Länder Ausweisungen zumutbar sind.» Der Kanton könne hier also kaum mitreden.
Nicht nur Handlanger spielen
Für Patrizia Bertschi vom Netzwerk Asyl gilt dieser Einwand nicht, sie fordert: «Wir stellen uns auf den Standpunkt, dass die Kantone nicht einfach Handlanger für den Bund spielen, sondern auch mal sagen 'hier machen wir nicht mit'.»
Hans Peter Fricker kann die Kritik verstehen: «Aus subjektiver Sicht kann ich nachvollziehen, dass solche Ausschaffungen sehr speziell sind.» Er wolle darum bei seiner nächsten Sitzung mit dem Bundesamt für Migration über solche Entscheide sprechen.