Am 1. Januar 2014 tritt im Aargau ein Grossteil der Massnahmen aus der Steuergesetzrevision 2012 in Kraft. Ziel dieser Massnahmen ist es, den Mittelstand steuerlich zu entlasten.
Breite Kreise profitieren von tieferen Steuern
Für Familien fallen vor allem höhere Kinderabzüge ins Gewicht. Dazu kommen höhere Abzüge für die Drittbetreuung von Kindern.
Die Steuerpflichtigen kommen aber auch in den Genuss einer Tarifreduktion bei der Einkommenssteuer sowie von tieferen Vermögenssteuern. Tiefer wird auch die Besteuerung von Kapitalzahlungen aus der beruflichen und privaten Vorsorge.
Zins für vorzeitige Einzahlungen
Vereinfacht wird auch das vorzeitige Bezahlen der Steuern. Anstelle des bisherigen starren Skonto-Systems tritt eine flexible Regelung mit Vergütungszins. Der Zinssatz beträgt für das Jahr 2014 ein halbes Prozent.
Die neue Regelung honoriert ab 2014 alle Einzahlungen vor dem Fälligkeitstermin am 31. Oktober, das heisst auch Einzahlungen bereits Anfang Jahr und/oder regelmässige Teilzahlungen. Bisher blieb der Skonto auf die Zeit von Anfang Mai bis Ende Oktober beschränkt.