Im Jahr 2015 wurden im Kanton Aargau etwa 2100 Asylgesuche erledigt. Die Zahlen in der Übersicht:
- Gesuche abgewiesen: 266
- Auf Gesuche nicht eingetreten: 590
- Gewährung von Asyl: 499 (inkl. Familienzusammenführungen)
- Vorläufige Aufnahmen: 517
- Anderweitige Erledigung: 228
Über Hälfte der Aufgenommenen hat Arbeit
Die Erwerbsquote der im Kanton Aargau vorläufig aufgenommenen Ausländer beträgt 53,33 Prozent. Gesamtschweizerisch beträgt dieser Wert 37,65 Prozent.
Auch bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen weist der Kanton Aargau mit einer Erwerbsquote von 54,76 Prozent einen höheren Wert auf als die Gesamtschweiz mit 45,38 Prozent. Die Erwerbsquote bei anerkannten Flüchtlingen beträgt kantonal wie national rund 40 Prozent.
Keine Verlängerung der Kostenübernahme
Die Aargauer Regierung ist trotz steigenden Sozialkosten auf Gemeindeebene nicht bereit, die Frist für die Kostenübernahme zu verlängern. Eine Änderung dieser Praxis würde das gesamte System der Sozialhilfe im Kanton Aargau infrage stellen und zu Abweichungen von der jetzigen Praxis führen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf dieselbe CVP-Interpellation.
Derzeit trägt der Kanton über die Dauer von 7 Jahren ab Einreise in die Schweiz hinaus für vorläufig aufgenommene Ausländer die gesetzlichen Auslagen. Bei anerkannten Flüchtlingen erlischt die Ersatzpflicht des Bundes nach 5 Jahren ab Einreise in die Schweiz, bei vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen nach 7 Jahren nach Einreise. Danach gehen diese Menschen in die finanzielle Verantwortlichkeit der Gemeinde über.