Für einmal gibt es für die Solothurner Regierung Lob von links bis rechts. Sie habe viele knifflige Fragen in eine gute Vorlage verpackt und konstruktive Lösungen vorgeschlagen.
Daniel Urech von den Grünen: «Man muss mit diesem Gesetz das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und das Interesse an der Resozialisierung in Einklang bringen. Dabei muss die Menschenwürde der Gefangenen beachtet werden.»
Bis jetzt wussten die Solothurner Justiz-Behörden zum Beispiel nicht, wie sie vorgehen sollen, wenn ein Gefangener in den Hungerstreik tritt. Sterben lassen oder zwangsernähren?
Der Vorschlag der Regierung ist deutlich: Man soll das Selbstbestimmungsrecht eines Gefangenen respektieren. Ergo soll er verhungern, wenn er aus freien Stücken in den Hungerstreik tritt.
Private Gefängnisse möglich
Mit dem neuen Justizvollzugsgesetz will die Regierung noch viele weitere Punkte regeln. So ist eindeutig festgehalten, wer überhaupt für den Strafvollzug zuständig ist. Das sind die Einrichtungen des Kantons. In Ausnahmefällen (Halbgefangenschaft oder Arbeitsexternat) können aber auch Private damit beauftragt werden.
In einem Punkt sind sich die befragten Parteien allerdings einig, dass die Regierung mit ihrem Vorschlag zu weit geht. Unter dem Punkt «Informationsrecht für Private» schlägt die Regierung vor, nicht nur Opfer von Straftaten zu informieren, wenn ein Täter aus dem Gefängnis entlassen wird, wenn er Urlaub hat oder Hafterleichterung bekommt.
Die Informationen sollen auch Angehörigen der Opfer und weiteren Personen zugänglich sein. Hier wollen die Parteien bremsen und nur die direkten Opfer von Gewalttaten informieren.
Der Ball liegt nun bei der Solothurner Regierung. Sie muss jetzt einen definitiven Vorschlag ausarbeiten und diesen in den Kantonsrat zur Beratung schicken.