«Der Tierhalter hat seine Einsprache gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zurückgezogen», sagt Elisabeth Strebel von der Aargau Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Regionaljournals Aargau Solothurn von Radio SRF. Damit sei er rechtskräftig verurteilt zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und einer Busse von 700 Franken. Zu der Höhe des Tagessatzes macht die Staatsanwaltschaft aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben.
Landwirt kann nur in einem Fall zur Rechenschaft gezogen werden
Gemäss Strebel ist der Tierhalter wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt worden. Allerdings lediglich in einem Fall. Für den Tod der anderen drei Wasserbüffelkälbern könne er nicht verantwortlich gemacht werden. «In diesem einen Fall starb das Kalb nachweislich, weil es nicht richtig ernährt und unterkühlt war. Der Tierhalter hat sich salopp gesagt zu wenig gut um das Tier gekümmert».
Keine juristischen Folgen hat der Fall für Pro Natura Aargau. Die Naturschutzorganisation setzte die Wasserbüffelherde zur Landschaftspflege ein und beauftragte den Landwirt, sich um die Büffel zu kümmern.
Nachdem ein Jungtier zu Tode getrampelt wurde und drei weitere verhungerten, geriet Pro Natura Aargau in die Kritik. Es wurden gar Rücktrittsforderungen an die Adresse des Geschäftsführers laut.
Pro Natura lässt inzwischen wieder Büffel im Naturschutzgebiet am Klingnauer Stausee weiden. Allerdings hat man die Kontrolle der Tiere verstärkt.