Zum Inhalt springen
Lotto-Abend: Drehende Trommel mit Zahlen
Legende: Lotto-Veranstaltungen sind auch im Aargau bewilligungspflichtig. Das soll gemäss Regierung so bleiben. Colourbox

Aargau Solothurn Weiterhin Bewilligungspflicht für Tombolas im Aargau

Am Samstag veranstaltet die Schützengesellschaft von Zetzwil einen Lottoabend, am Sonntag gibt es in Oberentfelden wieder Lotto mit mehreren Durchgängen. Solche Spiel-Veranstaltungen sind im Aargau bewilligungspflichtig. Und dabei soll es laut Regierung auch bleiben.

2008 hat der Kanton Aargau die Durchführung von Tombolas teilweise liberalisiert. Seither können Vereine kleinere Tombolas ohne Bewilligung durchführen. Wer also am Jahreskonzert der Musikgesellschaft Lose verkauft, als Preis ein paar Speckzöpfe bereit stellt und damit die Vereinskasse aufbessern will, der kann das ohne Bewilligung machen.

Bewilligungspflichtig sind aber alle Lotto-Veranstaltungen und Tombolas mit einer Plansumme von mehr als 20'000 Franken. Die Plansumme ist der Preis aller Lose zusammen.

Kürzlich hat sich FDP-Grossrat Silvan Hilfiker in einem Vorstoss an die Regierung gewandt mit der Frage, ob man nicht sämtliche Lotto- und Tombola-Veranstaltungen von der Bewilligungspflicht befreien könnte. Dies lehnt die Regierung in ihrer am Freitag publizierten Antwort ab.

Regierung befürchtet illegale Spiele

Dabei geht es nicht darum, dass die Regierung den Dorfvereinen das Leben schwer machen möchte. Sie befürchtet viel mehr, dass ohne Kontrolle zahlreiche Lottoanlässe illegal von Profis durchgeführt würden. Bei Lottos sei der Publikumsschutz wichtiger als bei kleinen Tombolas, da viel mehr Geld eingesetzt würde und ein gewisses Suchtpotenzial bestehe.

Rein rechtlich hätte die Regierung heute die Möglichkeit, die Bewilligungspflicht aufzuheben. Auf Bundesebene sind derzeit jedoch Bestrebungen im Gang, die Schraube wieder anzuziehen. Im Entwurf zum Bundesgesetz über Geldspiele sei vorgsehen, künftig wieder sämtliche Tombolas und Lottos bewilligungspflichtig zu machen, schreibt die Aargauer Regierung.

Wenn das Bundesgesetzt so in Kraft trete, dann müsse der Kanton Aargau also sogar seine Teilliberalisierung von 2008 wieder rückgängig machen. Für die Kantone bestünde dann kein Spielraum mehr. Fazit: Die Vorzeichen stehen eher auf strengere Regelungen denn auf eine weitergehende Liberalisierung.

Meistgelesene Artikel