Ab 0,5 Promille werden die Führer von Sport- und Freizeitschiffen seit dem 15. Februar 2014 gebüsst, ab 0,8 Promille müssen sie gar ihren Boots-Führerausweis abgeben. Die Kantonspolizeien Aargau und Solothurn sehen durch die Verordnungsänderung aber keinen speziellen Handlungsbedarf.
«Wir machen keine Jagd auf Bootsführer», sagt Roland Pfister, Medienchef der Kantonspolizei Aargau, gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn von Radio SRF. Pro Jahr würde die Polizei rund ein Dutzend Mal auf dem Hallwilersee und dem Rhein patrouillieren. Es seien keine zusätzlichen Kontrollen wegen der neuen Promille-Grenze geplant. Dafür fehle das Personal.
Wenig Probleme mit alkoholiserten Bootsführern
Auch die Solothurner Kantonspolizei verstärkt ihre Patrouillentätigkeit nicht, heisst es auf Anfrage. «Bootsführer zu kontrollieren ist nicht unsere Kernaufgabe», so Sprecher Bruno Gribi. Auf der Aare würden während der Saison Stichproben durchgeführt. Sowohl die Aargauer als auch die Solothurner Kantonspolizei berichten von wenig Problemen mit alkoholisierten Bootsführern.
Die neue Promille-Grenze analog zum Strassenverkehr wurde wegen des tödlichen Unfalls auf dem Bielersee eingeführt. Mehrere Kantone forderten den Bund zum Handeln auf. Im Sommer 2010 überfuhr ein Motorboot eine junge Aargauerin und verletzte sie tödlich.
Bereits bisher war es verboten, bei Fahrunfähigkeit wegen Alkoholkonsums ein Motorboot oder Segelschiff zu führen. Die Binnenschifffahrtsverordnung definierte jedoch nicht, ab welchem Promillewert jemand als fahrunfähig galt.