Würenlos muss laut dem Aargauer Sozialdepartement 26 vorläufig aufgenommene Flüchtlinge aufnehmen. Vier Asylsuchende leben derzeit in der Gemeinde, die anderen wurden in einem Gemeindeverbund auf andere Orte verteilt. Seit einem Jahr sei man davon ausgegangen, dass Würenlos aufgrund dieser Vereinbarung vorderhand keine weiteren Asylbewerber aufnehmen müsse, sagt Gemeindeammann Hans Ulrich Reber.
Zum Asyl-Verbund gehören neben Würenlos die Gemeinden Neuendorf, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Killwangen, Erhendingen und Stetten. Ziel der Vereinbarung ist die Lösung dieser Aufgabe im Rahmen eines regionalen Zusammenschlusses. Da in der Gemeinde Neuenhof deutlich mehr Asylsuchende leben als die Gemeinde gemäss dem kantonalen Verteilschlüssel aufnehmen muss, müssten die übrigen Gemeinden des Verbundes entsprechend weniger Personen aufnehmen, glaubten die Verbundsgemeinden bisher.
«Gemeinden haben falsch gerechnet»
Es bestehe eine Unstimmigkeit zwischen den sieben Gemeinden des Zusammenschlusses und dem Kanton bezüglich der Anrechnungsart, so Daniela Diener vom Departement Gesundheit und Soziales (DGS). Der Kanton sei der Meinung, dass den Gemeinden zuerst die vorläufig aufgenommenen Personen in den Gemeindeunterkünften angerechnet werden müssen.
Die Regeln haben sich nicht geändert. Es besteht aber eine Unstimmigkeit zwischen Kanton und Gemeinden.
Erfülle eine Gemeinde das Soll damit noch nicht, könnten auch noch die Plätze in den Kantonsunterkünften der betreffenden Gemeinde dazugezählt werden. Für den Zusammenschluss der sieben Gemeinden zählen die kantonalen Plätze in Neuenhof aber nicht. Die Plätze von kantonalen Unterkünften werden nur der Standortgemeinde angerechnet. Deshalb erhielten jene vier Gemeinden des Verbundes, die den Soll-Bestand nicht erfüllen, eine Verfügung.
Würenlos und die anderen betroffenen Verbundgemeinden überlegen sich nun, den Entscheid des Kantons beim Regierungsrat anzufechten. Eine Ersatzabgabe, die für Würenlos bei 22 Personen pro Jahr rund 900'000 Franken oder 5 Steuerprozente betragen würde, will die Gemeinde nicht leisten.
Weil die Gemeinde aber weder über freie Wohnliegenschaften verfügt noch solche anmieten kann, sollen die 22 Personen in der unterirdischen Zivilschutzanlage «Wiemel» einquartiert werden. Am Eingang zur Anlage soll als Aufenthaltsraum ein Container aufgestellt werden.