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Aargau Solothurn Weniger Steuern für den Aargauer Mittelstand

Per 1. Januar 2015 treten im Kanton Aargau mehrere Änderungen in Gesetzen, Erlassen und Verordnungen in Kraft. Betroffen sind das private Bauwesen, der Rettungsdienst, die Aargauer Museen sowie das Finanz- und Steuerwesen. Insbesondere die Reduktion der Einkommensteuer dürfte für Freude sorgen.

Münzen mit Beschriftung Steuern
Legende: Ab 2015 müssen Aargauerinnen und Aargauer ein bisschen weniger Einkommenssteuern bezahlen. Keystone

Auf den 1. Januar 2015 tritt die 3. Etappe der Teilrevision des Steuergesetzes und somit eine weitere Tarifreduktion bei der Einkommenssteuer in Kraft. 2012 hatte die Aargauer Stimmbevölkerung die Steuerrevision an der Urne deutlich angenommen. Der Fokus liegt auf der Entlastung des Mittelstands.

Fünf Prozent weniger Einkommenssteuer für Mittelstand

Am stärksten entlastet werden dabei Verheiratete mit steuerbaren Einkommen zwischen 80'000 und 160'000 Franken respektive Alleinstehende mit steuerbarem Einkommen zwischen 40'000 und 80'000 Franken. Mit der Tarifreduktion wird der Mittelstand per 2015 rund fünf Prozent weniger Steuern bezahlen.

«Damit wieder eine homogene Kurve haben, müssen aber auch die Tarife der oberen und unteren Einkommensstände angepasst werden», erklärt Dave Siegrist, Vorsteher des Aargauer Steueramtes, gegenüber Radio SRF. Der bisherige Maximalsatz wurde deshalb von 11,125 auf 11,0 Prozentpunkte gesenkt.

Im Klartext heisst das: Aargauer mit höherem steuerbarem Einkommen als die Mittelschicht bezahlen rund 2,5 Prozent weniger Steuern. Bei den Darunterliegenden macht die Revision rund 1 Prozent aus. Ab 2016 profitieren dann auch juristische Personen von der Revision.

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