Auf den 1. Januar 2015 tritt die 3. Etappe der Teilrevision des Steuergesetzes und somit eine weitere Tarifreduktion bei der Einkommenssteuer in Kraft. 2012 hatte die Aargauer Stimmbevölkerung die Steuerrevision an der Urne deutlich angenommen. Der Fokus liegt auf der Entlastung des Mittelstands.
Fünf Prozent weniger Einkommenssteuer für Mittelstand
Am stärksten entlastet werden dabei Verheiratete mit steuerbaren Einkommen zwischen 80'000 und 160'000 Franken respektive Alleinstehende mit steuerbarem Einkommen zwischen 40'000 und 80'000 Franken. Mit der Tarifreduktion wird der Mittelstand per 2015 rund fünf Prozent weniger Steuern bezahlen.
«Damit wieder eine homogene Kurve haben, müssen aber auch die Tarife der oberen und unteren Einkommensstände angepasst werden», erklärt Dave Siegrist, Vorsteher des Aargauer Steueramtes, gegenüber Radio SRF. Der bisherige Maximalsatz wurde deshalb von 11,125 auf 11,0 Prozentpunkte gesenkt.
Im Klartext heisst das: Aargauer mit höherem steuerbarem Einkommen als die Mittelschicht bezahlen rund 2,5 Prozent weniger Steuern. Bei den Darunterliegenden macht die Revision rund 1 Prozent aus. Ab 2016 profitieren dann auch juristische Personen von der Revision.