Es seien jedoch vertiefte Abklärungen notwendig, hält der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer SP-Motion fest. Das Anliegen, die Zahl der Unterschriften zu senken, sei «grundsätzlich berechtigt». Der Regierungsrat erklärt sich bereit, die Motion als weniger verbindliches Postulat entgegen zu nehmen.
Für eine Volksinitiative auf kommunaler Eben sind in allen Gemeinden gemäss kantonalen Recht generell 10 Prozent der Unterschriften der Stimmberechtigten nötig. Bei Referenden macht das Gesetz einen Unterschied zwischen Gemeinden mit Versammlung und mit Einwohnerrat.
Bei einem Referendum gegen den Beschluss einer Gemeindeversammlung beträgt die Unterschriftenzahl 10 Prozent bis zu einem Viertel der Stimmberechtigten. In Gemeinden mit Einwohnerrat ist die Zahl der Unterschriften auf 10 Prozent fixiert.
Auf Kantonsebene reichen 0,7 Prozent
Im Vergleich dazu braucht es bei kantonalen Volksinitiativen und Referenden jeweils die Unterschriften von 3000 Stimmberechtigten. Setzt man diese Zahl in Relation zur Gesamtzahl der Stimmberechtigten von rund 400'000 Personen, so entspricht dies ungefähr eine Hürde von 0,7 Prozent. Damit ist die Hürde auf Kantonsebene bedeutend kleiner als auf Stufe der Gemeinden.
Auch ausserkantonale Gemeinden kennen bei Volksrechten vergleichsweise tiefere Zahlen. So braucht es etwa in der Gemeinde Dietikon ZH mit 23'000 Einwohnern für die Lancierung eines Referendums die Unterschriften von 400 Stimmberechtigten beziehungsweise für eine Initiative diejenigen von 500 Stimmberechtigten.