Rechtlich gesehen ist ein Vermisstenfall ziemlich kompliziert. Da der Status der vermissten Person nicht geklärt ist, ist es für die Angehörigen schwierig eine Witwen- oder eine Waisenrente zu erhalten.
«Mit der Verschollenenerklärung gilt der Vermisste rechtlich als tot», erklärt Franziska Roth, Gerichtspräsidentin in Brugg. Damit sind entsprechende Zahlungen dann doch noch möglich.
Zudem kann dann das Erbe verteilt werden. Die Ehe wird nach der Verschollenenerklärung aufgelöst. Die Verschollenenerklärung ist also in erster Linie dazu da, damit die Angehörigen die letzten Dinge wie bei einem Todesfall regeln können.
Das Gesuch für eine Verschollenerklärung stellt man in der Regel nach fünf Jahren. «Wenn man davon ausgehen kann, dass die Person unter hoher Todesgefahr verschwindet, dann kann man die vermisste Person bereits nach einem Jahr für verschollen erklären», sagt Gerichtspräsidentin Roth.