Die Regierung hat im Februar Vorschläge präsentiert, wie Asylbewerber in Zukunft untergebracht werden sollen. Dazu muss das «Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention» geändert werden. Mit dieser Änderung erfüllt die Regierung eine Forderung des Grossen Rates. Dort wurde nämlich ein Vorstoss überwiesen, der die Grossunterkünfte verlangt.
Den entscheidenden Gesetzesparagrafen hat die Regierung so formuliert: «Der Regierungsrat wird mit der Ausarbeitung eines Standortkonzepts für die Bereitstellung von regional ausgewogen verteilten Asylunterkünften und – soweit erforderlich – der Ausarbeitung eines kantonalen Nutzungsplanes beauftragt».
Ein «kantonaler Nutzungsplan» – das heisst nichts anderes, als dass die Regierung freie Hand haben will für den Bau dieser Unterkünfte. Sie würde sich mit dem kantonalen Nutzungsplan das Recht zusprechen, allfällige nötige Einzonungen selber vorzunehmen.
Gemeindeautonomie über alles
Das passt der zuständigen Kommission des Grossen Rates nicht. Sie will, dass der Gesetzesparagraf so lautet: «Der Regierungsrat wird mit der Ausarbeitung eines Standortkonzepts für die Bereitstellung von regional ausgewogen verteilten Asylunterkünften beauftragt».
Kommt das Gesetz so durch, wie von der Kommission beantragt, liegt die Kompetenz für Zonenänderungen weiterhin uneingeschränkt bei den Gemeinden. Und damit würden diese über einen sehr starken Hebel verfügen, um grosse Asylunterkünfte auf ihrem Gemeindebann verhindern zu können.