Seit 2011 gibt es keine einheitliche Tarifstruktur mehr für die Berechnung der Kosten einer Physiotherapie. Deshalb muss jeder Kanton selbst schauen, wie er die Tarife für Physiotherapien berechnet.
Die Thurgauer Regierung hat einfach den alten Tarif genommen und die Teuerung dazu gerechnet. Ähnlich machen dies unter anderem auch die Kantone Aargau und Solothurn. Dies ist jedoch nicht rechtens, wie jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. Gegen den Thurgauer Tarif hatten Krankenkassen geklagt.
Beschwerden gegen Kantone Aargau und Solothurn
Gemäss dem Bundesverwaltungsgericht existiert die Tarifstruktur, wie sie vor 2011 galt, nicht mehr. Das heisst, ein automatischer Teuerungsausgleich ist nicht mehr gegeben. Eigentlich muss sowieso der Bundesrat die Tarifstruktur sowieso schweizweit festlegen.
Damit ist klar, dass sich auch andere Kantone mit ihren Tarifsystemen ausserhalb des Gesetzes bewegen. So sind denn auch Beschwerden unter anderem gegen die Kantone Aargau und Solothurn vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig.