Sowohl im Kanton Aargau wie auch im Kanton Solothurn hat die Kultur einen bedeutenden Stellenwert. Beide Kantone erhalten pro Jahr mehrere 100 Gesuche um Kulturbeiträge, und vergaben 2014 weit über zehn Millionen Franken für die Kulturförderung. Hinzu kommen mehrere Preise und Atelieraufenthalte. Dennoch gibt es einige Unterschiede, was die Kulturförderung angeht.
- Das Geld kommt aus verschiedenen «Töpfen»
- Die zuständigen Gremien unterscheiden sich stark
- Die Kriterien für Kulturförderung sind sehr verschieden
Punkt 1: Das Geld
Im Kanton Solothurn gibt es nur Geld vom Swisslos-Fonds. Und darüber entscheidet einzig und allein der Regierungsrat. Das kantonale Kultur-Kuratorium steht dem Regierungsrat aber in allen Fragen beratend zur Seite und gibt für die Förderpreise klare Vorschläge ab, die laut Kuratoriumspräsident Christoph Rölli praktisch immer so umgesetzt werden.
Im Kanton Aargau gibt es Geld aus dem Swisslos-Fonds, aber auch aus dem Staatsbudget. Mehrere Millionen Franken werden für die Leuchtürme des Kantons ausgegeben, also beispielsweise das Künstlerhaus in Boswil oder das Stapferhaus in Lenzburg. Hier gibt es also mehr als einen Geldtopf.
Punkt 2: Die Kuratorien
Im Aargau besteht das Kuratorium aus elf Personen, welche vom Regierungsrat und dem Grossen Rat gewählt werden. Das Kuratorium entscheidet dann in eigener Kompetenz über Geldbeträge, welche das professionelle Kunst- und Kulturschaffen fördern. Der Regierungsrat kann hingegen eigenmächtig über Beiträge an die Infrastruktur sowie über die Leuchttürme entscheiden.
Bei letzterem steht eine Kulturkommission beratend zur Seite. Das erklärt Thomas Pauli, der Abteilungsleiter «Kultur» beim Kanton Aargau gegenüber dem Regionaljournal Aargau Solothurn.
Im Kanton Solothurn ist das Kuratorium bedeutend grösser, es umfasst stets zwischen 30 und 40 Personen. Nicht die Politik entscheidet über die Besetzung, sondern das Kuratorium selbst: Tritt ein Mitglied aus, so wird der Sitz öffentlich neu ausgeschrieben und das Kuratorium berät darüber.
Weiter wird im Kanton Solothurn darauf geachtet, dass nicht nur die Fachrichtungen - zum Beispiel Literatur oder Musik - gleichmässig stark vertreten sind, sondern auch die Regionen. Auf letzteres wird im Kanton Aargau weniger stark geachtet.
Punkt 3: Die Kriterien
Wer im Kanton Aargau als Kulturschaffender oder als Kulturinstitution Fördergelder möchte, muss gewisse Kriterien erfüllen. Dafür gibt es einen ganzen Katalog. So muss jemand beispielsweise schon zwei Jahre im Aargau wohnhaft sein, oder in einer früheren Lebensphase 15 Jahre im Aargau gelebt haben.
Im Kanton Solothurn gibt es keine derart genauen Vorgaben. Die Person oder das Projekt muss einen «engen Bezug zum Kanton Solothurn haben», heisst es. Alles weitere wird im Einzelfall genauer überprüft.
Wer macht's besser?
Ein Vergleich, welcher Kanton in der Kulturförderung die bessere Variante gewählt hat, ist nicht machbar. Es lassen sich auch nicht alle Abläufe miteinander vergleichen. Ein Fazit ist aber zulässig: Im Kanton Aargau kann das Kuratorium etwas freier über die Förderung entscheiden. Dafür entscheiden dort wenige Leute über verhältnismässig viel Geld. Im Kanton Solothurn hingegen wird ein Förderbeitrag von einer grösseren Anzahl an Fachleuten getragen und entschieden.
(Regionaljournal Aargau Solothurn, 17:30 Uhr)