1994 genehmigte die Solothurner Regierung die kantonale Landwirtschafts- und Schutzzone Witi. Zwei Jahre zuvor hatte der Bundesrat das Gebiet ins Bundesinventar der Wasser- und Zugvögelreservate von nationaler Bedeutung aufgenommen. Damit konnte das 15 Quadratkilometer grosse Gebiet als Landwirtschafts- und Schutzzone erhalten bleiben. In der Witi gelten klare Regeln: Fahrverbot zum Beispiel für Autos, Leinenpflicht für Hunde, offener Ackerbau für die Landwirtschaft.
Zwischen 1974 und 1990 hatten sich die Solothurner mit verschiedenen Vorstössen auf kantonaler Ebene und beim Bund gegen den Bau der Autobahn A5 gewehrt, oder zumindest versucht, die Linienführung zu beeinflussen. Alles vergebens. Erfolgreich war hingegen eine Klage des Solothurnischen Naturschutzbundes, SNB, beim Gerichtshof in Strassburg.
Der SNB machte die Berner Konvention geltend. Die Schweiz hatte diese Konvention 1982 unterschrieben und sich damit verpflichtet, wild lebende Pflanzen und Tiere und ihre Lebensräume zu erhalten. Da die Witi als Zugvogelreservat und Hasenkammer galt, musste der Bund auch hier aktiv werden.
Schlussendlich einigte man sich auf einen 1760 Meter langen Tunnel für 160 Millionen Franken. Heute, 20 Jahre nachdem die Witi-Schutzzone Realität wurde, ist das Gebiet wieder unter Druck. Der Flugplatz Grenchen möchte schon länger seine Piste verlängern, dies geht jedoch nicht, ohne die Schutzzone zu tangieren. Diskussionen laufen, erste Entscheide werden bis Ende Jahr erwartet.