Es war eine lange und hitzige Debatte im Wohler Einwohnerrat. Neben der SVP stellte sich auch die SP gegen den Antrag des Gemeinderats. Dieser wollte neu eine Pauschalgebühr von 80 Franken pro Haushalt und Jahr einführen, dazu hätten die Kehrichtsack-Gebühren erhöht werden sollen.
«Unheilige Allianz» von SVP und SP
Damit wollte der Gemeinderat die Kosten der Abfallentsorgung auf die Verbraucher abwälzen, nach dem Verursacher-Prinzip, so wie es das Bundesgesetz vorschreibt. Die SP wehrte sich aber gegen diese Art der Umsetzung: Eine Pauschalgebühr entspreche nicht dem Verursacher-Prinzip, so die Argumentation.
Die SVP stellte sich einmal mehr grundsätzlich gegen die Einführung von Gebühren für Grüngut und Recycling-Material wie Glas, Papier oder Alu. Sie will auch den vierten Anlauf bekämpfen und hat bereits im Einwohnerrat das Referendum angekündigt.
Steuergelder für Abfallentsorgung
Heute werden in Wohlen pro Jahr etwa 830'000 Franken aus der Gemeindekasse benötigt, um die Kosten der Abfallentsorgung zu decken. Das entspreche fast 3 Steuerprozenten, betonten Gemeinderat und Befürworter in der Debatte. Diese Quersubventionierung sei gesetzeswidrig.
Der Einwohnerrat stimmte dem neuen Abfallgebühren-Reglement zwar mit 19 zu 9 Stimmen zu. Grosse Teile der SP und einige Mitglieder der SVP enthielten sich der Stimme. Nur die SVP stimmte gegen das Geschäft.
Doch das Referendum scheint gewiss und damit auch eine weitere Volksabstimmung zum Thema. Es ist dann das vierte Mal, dass das Wohler Stimmvolk über diese Gebühren zu befinden hat.
Wohlen verstösst gegen das Gesetz, aber nicht allein
Was passiert, wenn der Souverän diese Gebühren erneut ablehnt, das ist zur Zeit noch offen. Gut möglich, dass die Gebühren dann «von oben» diktiert werden müssten. Denn Abstimmung hin oder her: Das Bundesgesetz schreibt verursachergerechte Abfallgebühren vor.
Immerhin: Wohlen steht nicht alleine da. Etwa ein Viertel der Aargauer Gemeinden habe noch keine solchen Gebühren eingeführt, hiess es am Rande der Wohler Einwohnerratsdebatte. Wohlen ist also nicht die einzige Gemeinde, die mit ihrem aktuellen Reglement gegen gültiges Recht verstösst.